Die Ermittlungen der Berner Behörden waren umfangreich und dauerten gut zwei Jahre. Nun ist die Behörde von der Beweislage überzeugt. Demnach wird dem damals 75jährigen Bootsführer fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Komplizierte Ermittlungen
Die lange Dauer der Ermittlungen erklärt der zuständige Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christof Scheurer, im Interview mit «SRF 4 News» mit der komplizierten Spurensicherung.
Bei einem Unfall zu Wasser seien zur Sicherung und Beurteilung von Spuren aufwendige Verfahren angezeigt. Im vorliegenden Fall hätten auch Gutachten von Spezialisten aus dem Ausland hinzugenommen werden müssen, erklärt Scheurer.
Über die Spuren an sich, die zur jetzigen Anklage führten, äussert sich Scheurer nicht. Sie würden nun in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft detailliert aufgeführt. Im Übrigen gehe die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die gefundenen Spuren für eine Verurteilung des Bootsführers ausreichen, sagte Scheurer.
Bieler Bootsunfall: die Geschichte
Der Mann soll am 11. Juli 2010 gegen Abend in der Nähe der St. Petersinsel auf dem Bielersee das Schlauchboot übersehen haben, in dem sich die junge Frau und ihr Freund befanden. Die beiden waren im Begriff, den See zu überqueren.
Als die junge Frau das Motorboot nahen sah, sprang sie ins Wasser und wurde von der Schraube des Motorboots erfasst. Sie erlitt derart schwere Verletzungen, dass sie noch am Unglücksort verblutete.
Niemand hat etwas bemerkt
In der Folge führten die Ermittlungsbehörden ein umfangreiches Beweisverfahren durch, das nun abgeschlossen worden ist. Ende Dezember hat die Staatsanwaltschaft beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland Anklage gegen den Hauptverdächtigen erhoben.
Dieser hat bisher stets gesagt, er habe am fraglichen Tag nichts Aussergewöhnliches festgestellt. Das gelte auch für die anderen Personen, die mit ihm auf dem Boot gewesen seien.