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Schweiz Bieler Gymnasiast hat Recht auf faire Verteidigung

Auch ein mutmasslicher Terrorist hat das Recht auf eine vollumfängliche Verteidigung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es geht um einen Jugendlichen aus Biel, der unter Terrorverdacht steht.

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.
Legende: Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Keystone

Der Mann ist 20jährig, er ist Palästinenser mit jordanischem Pass. Vor dreizehn Jahren flieht er mit seinen Eltern in die Schweiz. Die Familie erhält politisches Asyl. Der Palästinenser wächst in Biel auf, geht aufs Gymnasium. 2011 reist der Teenager nach Kenia und verschwindet. Ein Jahr später, im Mai 2012, wird er in Nairobi verhaftet – von einer Anti-Terroreinheit.

Kein Flüchtlingsstatus

 In der Zwischenzeit soll sich der Bieler Gymnasiast in Somalia der islamistischen Shaabab-Miliz angeschlossen und eine Terror-Ausbildung absolviert haben. Eine ernste Sache, glaubt der Schweizer Nachrichtendienst, und beantragt beim Bundesamt für Migration, dem Mann den Flüchtlingsstatus abzuerkennen. Der Bieler Gymnasiast sei eine Gefahr für die Sicherheit. Das Bundesamt für Migration folgt dem Antrag – ohne Wenn und Aber.

Entscheid aufgehoben

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht diesen Entscheid aufgehoben. Weil das Bundesamt dem Nachrichtendienst blind vertraute und sich unbesehen auf dessen Argumente stützte. Dabei sei überhaupt nicht klar, welche Informationen des Dienstes gesichert seien und wo bloss Vermutungen wiedergegeben werden, meint das Gericht. Das Gericht hält somit das Recht auf ein faires Verfahren auch gegen den mutmasslichen Terroristen hoch.

Der Nachrichtendienst bekommt nun eine zweite Chance, um genauer zu erklären, welche glaubhaften Hinweise er dafür hat, dass es sich bei dem Bieler Gymnasiasten um einen Terroristen handelt. Dazu muss der Dienst seine Quellen nicht namentlich nennen. Aber er muss klar machen, welche Information nur Gerüchte sind, wo er Zeitungsartikel zusammenfasst und was allenfalls Hinweise anderer Behörden sind.

Bleibt vorerst in Kenia

Ausserdem muss dem Terrorverdächtigen eine Zusammenfassung vorgelegt werden, die genügend präzise ist, dass er allenfalls falsche Vorwürfe widerlegen kann. In die Schweiz zurück kann der Terrorverdächtige trotzdem nicht. Zum einen sitzt er noch immer in Kenia im Gefängnis. Zum anderen hat die Schweiz eine Einreisesperre verhängt.

(basn; eglc)

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