Der Nationalrat hatte sich schon für deren Abschaffung ausgesprochen. Jetzt empfiehlt auch die Rechtskommission des Ständerats die Abschaffung der Trauzeugen. Zudem soll die Wartezeit von zehn Tagen zwischen Vorbereitungsverfahren und Trauung abgeschafft werden.
Die Kommission hat einer Motion des früheren Nationalrats und heutigen Ständerates Andrea Caroni (FDP/AR) zugestimmt.
Freiwillig noch möglich
Dem Brautpaar stehe es offen, sich durch Trauzeugen begleiten zu lassen, hält die Kommission fest. Die Tradition der Trauzeugen könne auf freiwilliger Basis weitergelebt werden. Für ein Obligatorium sehe sie aber keine stichhaltigen Argumente.
Das gilt auch für die Wartefrist von zehn Tagen. Diese finde ihre Begründung im historischen Verkündungsverfahren, das es heute nicht mehr gebe, schreibt die Kommission. Künftig sollen Paare deshalb unmittelbar nach dem Vorbereitungsverfahren heiraten können.