585 Menschen aus Rumänien und Bulgarien erhielten letzten Juni eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz und weitere 656 die Erlaubnis für einen Kurzaufenthalt. Das sind fast doppelt so viele wie im Vormonat Mai und auch deutlich mehr als im Juni vor einem Jahr.
Nicht erstaunlich, sagt Léa Wertheimer vom Staatssekretariat für Migration (SEM): «Wir haben das schon beobachtet, als die Beschränkungen für Aufenthaltsbewilligungen bei den osteuropäischen Staaten gefallen sind. Den gleichen Peak beobachten wir jetzt bei Bulgarien und Rumänien».
Erfahrungen von früher lassen erwarten, dass dieser Peak wieder abflacht und die Zahl der Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien wieder abnimmt. Sicher aber sei es nicht, betont Wertheimer.
Arbeitsvertrag ist Voraussetzung
Sicher sei nur, dass Personenfreizügigkeit nur gelte, wenn ein gültiger Arbeitsvertrag vorliege, so die Mediensprecherin des SEM: «Den braucht es, um via Personenfreizügigkeit in die Schweiz zu kommen. Oder es handelt sich beispielsweise um Familienangehörige der Menschen, die hier arbeiten werden.»
93 Aufenthaltsbewilligungen wurden im Juni für Familienmitglieder von rumänischen und bulgarischen Einwanderern erteilt, fast genau gleich viele wie im Juni letzten Jahres – und fast nur für Angehörige von Arbeitskräften mit mehrjährigen Aufenthaltsbewilligungen.
Diese arbeiten sehr häufig im Bereich Planung, Beratung und Informatik. Leute mit Kurzaufenthaltsbewilligungen dagegen sind hauptsächlich in der Pflege tätig, im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft.