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Schweiz Bund verliert viel Geld durch Pensionskassen-Trick

Der Bund will die Altersvorsorge fördern. Deshalb lässt er Zahlungen in die Kasse vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wegen dieser Praxis steht aktuell SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen in der Kritik. Doch die ist damit nicht allein. Steueroptimierung über die 2. Säule wird rege praktiziert.

Steuern sparen über die Altersvorsorge, das tun viele hierzulande. Und sie tun es ganz legal: Bewusst lässt der Gesetzgeber den Pensionskasseneinkauf zu. Die Zweite Säule der beruflichen Vorsorge soll so gestärkt werden.

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Der PK-Einkauf als Sparstrumpf für Reiche
aus Echo der Zeit vom 07.11.2014. Bild: Keystone.
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Richtig und sinnvoll sei das, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands, Asip. Die Versicherten könnten auf diese Weise ihr Altersguthaben und ihre Leistungen erhöhen.

Und davon machen die Versicherten regen Gebrauch: 3,8 Milliarden Franken waren es, die 2012 auf diese Weise in die Zweite Säule flossen. Das zeigen die jüngsten Zahlen aus der Pensionskassenstatistik des Bundes.

Vom steuerbaren Einkommen sind diese Gelder abziehbar. Eine Praxis mit spürbaren Folgen für den Fiskus. Der unabhängige Versicherungs- und Vorsorgeberater Ruedi Ursenbacher hat die Steuerersparnis für Radio SRF am konkreten Beispiel Kiener Nellen durchgerechnet: 400 000 Franken hat der Ehegatte der SP-Nationalrätin 2011 eingezahlt. «Damit sparen sie rund 100‘000 Franken.»

Eine Milliarde Steuern weniger

Rechnet man das auf die jährlichen Einkaufssumme von knapp 4 Milliarden jährlich hoch, wird klar: Dem Fiskus entgeht auf diese Weise jährlich, grob geschätzt, eine Steuermilliarde. Zum Vergleich: Die jährlichen Steuerausfälle wegen der Unternehmenssteuerreform II betragen 480 bis 600 Millionen. Der Steuerausfall durch die Pensionskasseneinkäufe ist also etwa doppelt so gross.

Diese Zahlen kommentiert die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Anfrage nicht. Ein Mediensprecher gibt lediglich zu bedenken: Neben der Steuerersparnis durch den PK-Einkauf müsse auch die spätere Steuerbelastung beim Renten- oder Kapitalbezug berücksichtigt werden.

«Stimmt», bestätigt Vorsorgeexperte Ursenbacher für das konkrete Beipiel: «Bei einem Kapitalbezug der Pensionskassengelder muss ich in der Gemeinde Bolligen etwa 30‘000 Franken als einmalige Steuer vergüten. Nach dieser Rechnung ergibt sich eine Steuerersparnis von 70‘000 Franken für das Ehepaar Kiener Nellen.»

Kiener Nellen wollte Schlupfloch schliessen, das sie selber ausnutzte

Der SP-Nationalrätin ist genau dieser Umstand schon lange ein Dorn im Auge: Sie schlug bereits 2005 vor, die Steuerlücke in der zweiten Säule zu schliessen. Der Vorstoss fand jedoch keine Mehrheit im Parlament. Zu ihrem Bedauern, wie sie heute sagt: «Das Problem sind weniger die bestehenden Abzugsmöglichkeiten, sondern deren Ausweitung.»

Die Ironie der Geschichte: Heute steht sie selber für ihre Steuerkniffs in der Kritik. Ob die Kämpferin gegen Steuerschlupflöcher aller Art nun einen neuen Vorstoss wagt, um die Einkaufsmöglichkeiten bei den Pensionskassen zu begrenzen, bleibt vorerst offen.

Pensionskassen gegen Steueroptimierung über Pensionskasse

Klar dagegen wäre Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband. Aber auch er sagt: «Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass sich Versicherte durch eine rein steuerlich motivierte, vorübergehende Platzierung von Geldern in der zweiten Säule keine steuerlichen Vorteile verschaffen sollen.»

Im Klartext: Auch die Pensionskassen missbilligen, wenn Gutverdienende die Altersvorsorge zur aggressiven Steueroptimierung missbrauchen.

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