Der Druck auf die Falcon Bank wird noch grösser: Nun hat auch die Bundesanwaltschaft (BA) ein Strafverfahren eröffnet. Die Eröffnung des Verfahrens basiere auf Erkenntnissen im Strafverfahren um den malaysischen Staatsfonds 1MDB sowie den Erkenntnissen der Finma, die am Dienstag gegen die Bank vorgegangen ist.
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie die Monetary Authority of Singapur (Singapurer Zentralbank) MAS hatten mitgeteilt, dass die Bank wegen ihrer Verstrickungen in Geldwäscherei und 1MDB nicht ungeschoren davonkommt. Unter anderem muss die Bank Gewinne zurückerstatten und ihre Filiale in Singapur schliessen.
Interne Organisation der Bank unter Verdacht
Die BA vermutet Mängel in der Organisation der Bank. Es gelte aber die Unschuldsvermutung sowohl für alle natürlichen als auch für alle juristischen Personen.
Der Entscheid der Finma lasse den Verdacht zu, Geldwäschereihandlungen hätten durch eine adäquate Organisation der Falcon Private Bank verhindert werden können, teilt die BA weiter mit.
Im vergangenen Mai hatte die BA bereits ein Verfahren gegen die Tessiner Privatbank BSI eröffnet. Die Bank habe schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen. Zudem war die Rede von einem «ungenügenden Risikomanagement» und einem «Versagen der internen Kontrollsysteme». Das Verfahren ist ebenfalls aufgrund des Entscheids der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma eröffnet worden.