Die Niederlande dürften in den kommenden Monaten Auskunft erhalten über mutmassliche Steuerhinterzieher mit einem Konto in der Schweiz. Mit dem entsprechenden Urteil des Bundesgerichts herrsche bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung nun Klarheit, sagt deren Mediensprecher Patrick Teuscher. «Es ist noch eine grössere Zahl von Fällen hängig.» Dabei handle es sich um jene Fälle, die sistiert worden seien, bis klar gewesen sei, wie das Bundesgericht entscheide.
Konkret sind es die Daten von einigen Hundert Bankkunden, die nun an die niederländischen Steuerbehörden weitergeleitet werden. Gleichzeitig wird wohl weitere Arbeit auf die Eidgenössische Steuerverwaltung zukommen. Das Urteil des Bundesgerichts dürfte nämlich zu Anfragen aus anderen Staaten führen, sagt Andrea Opel, Professorin für Steuerrecht an der Universität Luzern. «Ich rechne damit, dass eine Flut vergleichbarer Gruppenanfragen auf die Schweiz zukommt.»
Abkommen mit fast 50 Ländern
Es geht um Gruppenanfragen wie im Fall, den das Bundesgericht zu beurteilten hatte: Die Niederlande kannten die Namen der Betroffenen nicht, verfügten aber sonst über genügend Informationen, um die Schweiz um Amtshilfe zu ersuchen. Solche Gruppenanfragen sind in den aktuellen internationalen Steuerabkommen vorgesehen, welche die Schweiz mit knapp 50 Ländern abgeschlossen hat.
Patrick Teuscher von der Eidgenössischen Steuerverwaltung will nicht über die Mehrarbeit spekulieren, die durch das Bundesgerichtsurteil entstehen könnte. «Es ist sehr schwer vorauszusagen, wie es jetzt weitergeht.» Es könne sein, dass andere Länder, ähnlich wie die Niederlande, Gesuche stellen würden. «Aber das ist im Moment Kaffeesatzlesen.» Die kommenden Monate werden zeigen, inwiefern andere Staaten das jüngste Bundesgerichtsurteil als Vorlage nehmen werden, um an Daten von mutmasslichen Steuersündern zu gelangen.