Für die Gemeindebehörden von Silvaplana heisst es: Nachsitzen! Eigentlich wollte die Oberengadiner Gemeinde einen Quartierplan ausarbeiten für ein Gebiet, das bis jetzt nur wenig bebaut ist, obwohl es sich um Bauland handelt.
Dagegen gab es Einsprachen – und denen hat das Bundesgericht nun Recht gegeben. Die Richter in Lausanne verlangen, dass die Gemeinde zuerst all ihre Bauland-Reserven überprüfen muss, bevor sie ein neues Quartier planen und Baubewilligungen erteilen darf. So steht es in dem heute veröffentlichten Urteil.
Silvaplana muss Rückzonungen prüfen
Das hängt mit der Zweitwohnungsinitiative zusammen. Denn aufgrund der Vorgaben der Zweitwohnungsinitiative könne Silvaplana ohnehin keine neuen Ferienhäuser mehr bauen, argumentiert das Bundesgericht. Deshalb müsse die Gemeinde zuerst eine Gesamtschau machen und überprüfen, ob sie nicht grundsätzlich zu viele Bauland-Reserven habe. Da stelle sich die Frage, wie viel Bauland wirklich noch benötigt werde, und ob da und dort nicht sogar Rückzonungen notwendig seien.
Das Urteil hat durchaus eine gewisse Brisanz, denn Gemeinden mit einem zu hohen Anteil an Zweitwohnungen gibt es viele in den Tourismus-Regionen. Für diese könnte in Zukunft die Raumplanung schwieriger und aufwändiger werden. Nicht zum ersten Mal zeigt sich nämlich: Das Bundesgericht schaut genau hin und wendet strenge Massstäbe an, wenn es um die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative geht.
Davoser sagen Nein zu neuer Gewerbezone
Die Zersiedelung stoppen, Sorge zum Land tragen – das scheint auch im Interesse der Bevölkerung zu sein, wie ein weiteres Beispiel aus Graubünden zeigt. Kurz vor Weihnachten haben es die Stimmbürger von Davos deutlich abgelehnt, Kulturland umzuzonen, um dort eine neue Gewerbezone entstehen zu lassen.
Die Spielregeln im Bereich der Raumplanung haben sich seit der Zweitwohnungsinitiative und mit dem neuen Raumplanungsgesetz geändert. Darauf müssen sich die Gemeinden definitiv einstellen.