Das Waffenverbot für türkische Staatsangehörige in der Schweiz ist nicht diskriminierend. Laut Bundesgericht besteht dafür mit dem schwelenden PKK-Konflikt ein sachlicher Grund.
Angehörigen bestimmter Staaten darf von Gesetzes wegen der Erwerb und der Besitz von Waffen verboten werden. Aktuell gilt dies für Bürger von Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, der Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Keine Konflikte mit Schweizer Waffen
Vor Bundesgericht hatte sich ein Türke beschwert, der von der Solothurner Justiz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden war, weil er eine Waffe besessen und auf sich getragen hatte. Er machte geltend, dass das diskriminierend sei. Die Länderliste als solche sei willkürlich.
Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die aufgeführten Staaten erfasst würden, andere bedeutend instabilere Regionen wie Somalia oder der Irak aber nicht. Laut Bundesgericht hat die Aufnahme eines Staates auf die Länderliste zum Ziel, dass Konflikte im Ausland nicht durch Schweizer Waffen unterstützt werden.