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Schweiz Bundesgericht will Schikane-Betreibungen eindämmen

Ein verärgerter Ehemann oder ein unzufriedener Nachbar: Immer öfters nutzen Menschen die Möglichkeit einer Betreibung als reines Schikane-Mittel. Nun stützt das Bundesgericht die Möglichkeit, sich gegen solche unbegründete Angriffe zu wehren.

Um eine Betreibung einzuleiten, muss man nicht beweisen, dass die Schuld besteht. Deshalb werden die Betreibungsämter oft für Schikanen missbraucht: So betreibt jemand den Konkurrenten, um zu verhindern, dass dieser einen Auftrag erhält. Oder Betreibungen werden zur Waffe im Scheidungskrieg.

Der Tessiner Anwalt und Ständerat Fabio Abate erzählt von Kollegen, die nach einer Scheidung einen Zahlungsbefehl von verärgerten Ehemännern bekommen haben. Die Kollegen hätten «einfach ihre Arbeit gemacht und gewonnen.»

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Bundesgericht will Schikane-Betreibungen eindämmen
aus Info 3 vom 04.02.2015.
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Gericht reduziert Bedingungen

Das Klima im Land wird rauer, die Schikane-Betreibungen nehmen zu. Abate hat deshalb eine Initiative im Nationalrat eingereicht, die eine einfachere Löschung von solchen Betreibungen fordert.

Nun will auch das Bundesgericht etwas gegen die Verwilderung der Sitten unternehmen. In einem neuen Urteil reduziert es die Bedingungen dafür, dass Gerichte feststellen können, dass eine Betreibung grundlos war. Künftig braucht es keinen Beweis mehr dafür, dass eine Schikane-Betreibung den Betroffenen schadet.

Noch keine Waffengleichheit

Ständerat Abate begrüsst den Entscheid. Eine Lösung des Problems sei das aber noch nicht, weil das Opfer weiter pro-aktiv werden und eine Feststellungsklage einreiche müsse. Für eine solche Klage muss das Opfer dem Gericht einen Vorschuss von bis zu 50'000 Franken leisten. Das Betreibungsamt dagegen verlangt für den Zahlungsbefehl lediglich fünfhundert Franken.

Waffengleichheit hat das Bundesgericht also noch nicht geschaffen. Die Politik bleibt gefordert.

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