Sans-Papiers verstossen zwar gegen das Ausländerrecht. Gleichzeitig besitzen sie aber Grundrechte, die ihnen ungeachtet ihres Status' zustehen. So unterstehen sie bei der AHV/IV und bei der Krankenversicherung dem Versicherungsobligatorium.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Regelung den Sans-Papiers genügend Schutz bietet. Er sieht deshalb keinen unmittelbaren Bedarf, deren Rechtstellung anzupassen, wie er nach seiner Sitzung mitteilte. Konkret sprach er sich dagegen aus, den Datenaustausch zwischen zwischen Bund und Kantonen in den Bereichen Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Einbürgerungen und Steuern erneut zu prüfen.
Seltener Leistungsbezug
Ein Bericht des Bundesamtes für Justiz war zum Schluss gekommen, dass die geltenden Bestimmungen über den Informationsaustausch ausreichend seien. Der Bundesrat hat vom entsprechenden Aussprachepapier des Justiz- und Polizeidepartements Kenntnis genommen.
Als «Zielkonflikt» erachtet der Bundesrat, dass Sans-Papiers zwar dem Versicherungsobligatorium unterstünden. Gleichzeitig mieden sie wegen ihres illegalen Aufenthalts oft den Kontakt mit den Behörden. Dies habe zur Folge, dass sich Sans-Papiers auch nicht bei den Sozialwerken meldeten, um die ihnen zustehenden Leistungen zu beziehen.