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Schweiz Bundesrat erlaubt Ausnahmen bei Zweitwohnungen

Der Bundesrat gibt sich versöhnlich mit den Berggebieten. In seinem Gesetzesvorschlag zur Zweitwohnungsinitiative nimmt er die Anliegen der Initianten nämlich nur teilweise auf. Gestritten wird vor allem darum, was nun als Zweitwohnung gilt.

Neue Zweitwohnungen sollen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent grundsätzlich verboten sein. So will es die Initiative. Der Bundesrat will aber unter strengen Voraussetzungen neue Zweitwohnungen erlauben.

«Beispielsweise dort, wo es darum geht, schützenswerte Bauten zu erhalten, wenn sie eben nicht anders erhalten werden können als durch eine entsprechende Umnutzung», erklärt Stephan Scheidegger, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung.

Bundesrat behält liberale Haltung bei

Ebenfalls zulässig ist laut Scheidegger die Umnutzung von Hotelbetrieben, die bereits mindestens 25 Jahre bewirtschaftet worden sind. Wenn solche Hotels nicht mehr rentieren, sollen sie weiterhin betrieben werden können – als Zweitwohnungen.

Vier Chalets im Schnee in Belalp, davor ein Schild «Überbauung Alpenblick» der Firma Aletsch Bau.
Legende: In landschaftsprägenden Bauten sollen Zweitwohnungen künftig zulässig sein. Keystone

Grosse Bedeutung misst der Bundesrat dem Schutz bestehender Wohnungen bei. Also Wohnungen, die am Tag der Annahme der Initiative schon bestanden oder bewilligt waren. Der Bundesrat hat eine restriktive Variante und eine moderate vorgeschlagen – und sich für eine Mischung aus beiden entschieden.

«Es ist so, dass wir weiterhin eine etwas liberale Haltung diesbezüglich haben», sagt Scheidegger vom Bundesamt für Raumentwicklung gegenüber SRF. «Nämlich eine freie Umnutzbarkeit von Erst- zu Zweitwohnungen, sofern sie am 11. März 2012 bereits bestanden. Was weggefallen ist, ist die Möglichkeit, solche Bauten auch noch zu erweitern.»

Bergkantone zufrieden mit Vorschlag

Es gehe darum, den Verfassungsartikel korrekt umzusetzen. Aber auch darum, den Anliegen der betroffenen Gebiete – insbesondere der Berggebiete – entgegenzukommen, räumt Scheidegger ein.

Das freut Hansjörg Trachsel, Regierungsrat des Kantons Graubünden. Besonders positiv sei die Besitzstandwahrung bei altrechtlichen Bauten: «Wir haben damit verhindern können, dass eine 50-prozentige Wertvernichtung im Alpenraum passiert.»

Sorgen machen den Kantonen aber, dass man bestehende Zweitwohnungen nicht einfach so erweitern darf, sondern dass sie dann als Erstwohnungen gelten.

Im Bemühen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, kommt der Bundesrat auch den Initianten entgegen, etwa mit Verschärfungen bei den Anforderungen an neue Internet-Plattformen, über die Ferienwohnungen angeboten werden können.

Semadeni: «Zu grosse Schlupflöcher»

Für SP-Nationalrätin Silva Semadeni ist das Gesetz zu schwammig. Sie kritisiert: «Die Umwandlung von Hotels in Zweitwohnungen und sogar der Bau von neuen Zweitwohnungen wird erlaubt, wenn sie auf einer internationalen Vertriebsplattform ausgeschrieben werden. Das sind einfach zu grosse Schlupflöcher.»

Die Initianten prüfen nun den Gesetzesentwurf. Die Organisation Helvetia Nostra hatte in der Vernehmlassung von einer «Ohrfeige an die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes» gesprochen und drohte mit einem Referendum.

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