Sind in der Schweiz mehrere Personen von einem Problem betroffen und dadurch geschädigt, muss grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell vor Gericht geltend machen. Eine Bündelung der Interessen ist nur beschränkt möglich. Bei sogenannten Massen- und Streuschäden können die Betroffenen ihre Ansprüche deshalb oft nicht durchsetzen.
Der Bundesrat möchte dies ändern. Er denkt dabei insbesondere an den Konsumentenschutz, das Finanz- und Kapitalmarktrecht, den Persönlichkeitsschutz sowie das Gleichstellungs- und Datenschutzrecht. Gerade in diesen Bereichen wirkten sich die Lücken im geltenden Rechtsschutzsystem nachteilig aus, heisst es im Bericht, den der Bundesrat heute verabschiedet hat.
Verbesserungen wären aus Sicht des Bundesrates im Rahmen der bestehenden Instrumente möglich. Zur Diskussion stehen aber auch zwei neue Formen: einerseits die Gruppenklage gestützt auf eine ausdrückliche Beitrittserklärung aller Gruppenmitglieder, andererseits ein besonderes Gruppenvergleichsverfahren zur kollektiven Abwicklung von Massen- und Streuschäden auf dem Vergleichsweg. Solche Formen von Gruppenklagen seien mit dem schweizerischen Recht vereinbar, betont der Bundesrat.