«Rücktritt des SNB-Präsidenten am 9. Januar 2012: Der Bundesrat im Spannungsfeld zwischen der politischen und aufsichtsrechtlichen Dimension». So titeln die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat ihren am Montag vorgestellten Bericht. Dieser sollte prüfen, ob die Landesregierung legal, opportun und wirksam handelte, als sie vor gut einem Jahr die Federführung in der brisanten Affäre übernahm.
Die 15 Kommissionsmitglieder kamen nun nach über einjähriger Arbeit in 13 Sitzungen mit 14 Anhörungen einstimmig zum Schluss, dass der Bundesrat im Fall «Hildebrand» ohne Rechtsgrundlage in die Geschäfte der Nationalbank eingegriffen hat. Die Kritik richtet sich vor allem an die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, die selbst tätig wurde, als sie von Nationalrat Christoph Blocher einschlägige Unterlagen über Transaktionen auf einem Hildebrand-Konto erhalten hatte.
Bankrat zuständig
Laut Bericht hätte die «Federführung für die Untersuchung der Vorwürfe an den SNB-Präsidenten von Anfang an beim Aufsichtsorgan der SNB, also beim Bankrat, liegen müssen. Für die Massnahmen der Bundespräsidentin und des Ad-hoc-Ausschusses hätten nämlich die Rechtsgrundlagen gefehlt. Kritisch beurteilen die Kommissionen den Ad-hoc-Ausschuss an sich. Gerade für kritische Situationen stünden genügend reguläre Organe zur Verfügung.
Eine «schwierige Situation»
Die GPK sei sich bewusst, dass die Bundespräsidentin in der ersten Phase auch aus einem politischen Blickwinkel gehandelt habe, stellte Nationalrat und GPK-Präsident Ruedi Lustenberger vor den Medien fest. Die Massnahmen seien denn auch mehr politisch als aufsichtsrechtlich motiviert gewesen. Im Vordergrund habe die Glaubwürdigkeit der Nationalbank gestanden, betonte Lustenberger und weiter: «Es herrschte auch grosser Zeitdruck. Das war für den Bundesrat eine schwierige Situation.»
Laut Bericht hätte allerdings die politische Betrachtungsweise auch bei einer Federführung des zuständigen Bankrats berücksichtigt werden können. Und zwar durch einen angemessenen und frühzeitigen Informationsaustausch zwischen Bundespräsidentin und Bankrat. Der Bundesrat müsse auch bei dringlichen Geschäften mit grosser politischer Tragweite die rechtlichen Bedingungen prüfen, so Lustenberger.
Unabhängigkeit der Nationalbank
Die Kommissionen betonen, dass die im Bericht gewonnenen Erkenntnisse im Zusammenhang mit der verfassungsmässigen Unabhängigkeit der Nationalbank besonders bedeutsam seien. Mit dem vom Bundesrat angestrengten Rechtsgutachten von Professor Paul Richli liege nun eine wertvolle Klärung der Rechtslage vor. Die Leitplanken für allfällige künftige Massnahmen des Bundesrats und des Bankrats im Bereich der SNB seien gesetzt. «Daran wird sich auch der Bundesrat zu halten haben», so der Bericht.
Angst vor Indiskretionen
Als «bedenklich» erachten die GPK die Befürchtung der in der ersten Phase involvierten Bundesratsmitglieder und Verwaltungsvertreter, mit der Ausweitung des informierten Personenkreises wäre eine nicht mehr verantwortbare Indiskretionsgefahr geschaffen worden. Die Kommissionen kommen hierbei zum Schluss, dass dieser Aspekt ein wichtiger Grund war, den Gesamtbundesrat nicht früher einzubeziehen.
«Eine solche Situation ist jedoch unhaltbar», halten die GPK weiter fest. Die schweizerische Landesregierung müsse in der Lage sein, auch bei hochsensiblen Geschäften ihre Aufgabe rechtzeitig und gebührend wahrzunehmen sowie die Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Die Kommissionen fordern deshalb den Bundesrat in einer ihrer Empfehlungen auf, ein besseres – einfaches, schnelles und sicheres – Kommunikationssystem zu schaffen. Dieses soll in besonderen Situationen durch die Bundesratsmitglieder wie auch durch die Bundeskanzlerin und die Vizekanzlerin verwendet werden.
Die Vertraulichkeit von Telefonkonferenzen des Bundesrats müsse dabei insbesondere auch in technischer Hinsicht gewährleistet sein. Der Landesregierung kann nun bis zum 29. Mai eine Stellungnahme abgeben.
Strafanzeige gegen unbekannt
Der nun vorgestellte GPK-Bericht selbst ist am Wochenende über eine noch nicht näher geklärte Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangt. Eine Strafanzeige gegen unbekannt wurde erstattet. Eine weitere Anzeige richtet sich gegen einen Journalisten der Zeitung «Le Temps», die Auszüge des Berichts veröffentlicht hatte.
Sämtliche Unterlagen seien für alle Kommissionsmitglieder durchnumeriert gewesen, betonte der Präsident der ständerätlichen GPK, Paul Niederberger. Sie hätten den Bericht am vergangenen Freitag lesen können und wieder abgeben müssen.