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Schweiz Bundesrat will flankierende Massnahmen ausbauen

Die flankierenden Massnahmen sollen verhindern, dass es im Zuge der Personenfreizügigkeit zu Lohndumping in der Schweiz kommt. Der Bundesrat will die Vorschriften nun ausbauen. Dabei ist gar nicht klar, wie lange es sie noch gibt.

Baustelle in Zürich
Legende: Baustelle in Zürich: Die Zukunft der flankierenden Massnahmen ist ungewiss. Sie sollen dennoch ausgebaut werden. Keystone

Der Bundesrat will die flankierenden Massnahmen stärken. Die Massnahmen gegen missbräuchliche Lohn- und Arbeitsbedingungen weiter ausgebaut werden. So sollen unter anderem die Bussen für bestimmte Verstösse deutlich erhöht werden – von 5000 auf 30'000 Franken.

Strengeres Vorgehen in Wiederholungsfällen

Wo wiederholt Lohndumping festgestellt wird, will der Bund die Zügel anziehen. Künftig soll die Voraussetzung zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen gesetzlich festgelegt werden. Über solche Verträge könnten dann zwingende Mindestlöhne erlassen werden.

Ausserdem sollen bei wiederholten Verstössen Gesamtarbeitsverträge (GAV) künftig auch auf Antrag der Sozialpartner leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Schliesslich soll die Allgemeinverbindlichkeit eines GAV ausnahmsweise einmal um bis zu drei Jahre verlängert werden können, selbst wenn nicht mehr genügend Arbeitgeber daran beteiligt sind.

Gibt es die flankierenden Massnahmen künftig überhaupt noch?

Der Bundesrat hat alle seine Vorschläge nun in die Vernehmlassung geschickt. Ob es die flankierenden Massnahmen in Zukunft allerdings noch geben wird, ist nach der Annahme der Zuwanderungsinitiative vollkommen unklar. Würde wegen der Initiative das Freizügigkeitsabkommen wegfallen, wären auch die dazugehörigen flankierenden Massnahmen nichtig.

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