Der Bundesrat will gegen Lohndiskriminierung vorgehen. Er will Firmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden verpflichten, alle vier Jahre die Löhne zu analysieren. Sie müssten prüfen, ob Frauen und Männer gleich viel verdienen.
Der Bundesrat schickt dazu eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes in die Vernehmlassung. Frauen verdienten immer noch weniger, obwohl die Lohngleichheit vor über 30 Jahren in der Bundesverfassung verankert worden sei, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Freiwillige Massnahmen hätten keinen Erfolg gezeigt. Deshalb sei der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass es staatliche Massnahmen brauche.
Arbeitgeber müssen selber kontrollieren
Staatliche Lohnkontrollen sind aber keine geplant: Die Unternehmen sollen selber in die Pflicht genommen werden. Sie sollen alle vier Jahre den Lohn analysieren und extern kontrollieren lassen. Die Kontrollen könnten die Unternehmen wahlweise einer Revisionsfirma, einer staatlich anerkannten Selbstregulierungsorganisation oder den Sozialpartnern übertragen.
Säumige Firmen würden an Pranger gestellt
Sanktionen sind keine vorgesehen. Der Bundesrat schlägt aber vor, dass die Kontrollstelle dem Bund melden muss, wenn ein Unternehmen die Lohnanalyse nicht kontrollieren liess oder das Lohngefüge gar nicht analysiert hat.
Das Gleichstellungsbüro würde die säumigen Arbeitgeber dann in eine öffentliche Liste eintragen, wie dies bereits der Fall ist bei Firmen, die der Schwarzarbeit überführt worden sind.
Mit diesem Vorschlag lasse sich Lohngleichheit ohne bürokratische Hürden umsetzen, schreibt das EJPD. Laut Bundesamt für Statistik verdienten Frauen im Jahr 2012 durchschnittlich 8,7 Prozent weniger als Männer, was 678 Franken pro Monat entspricht.