Der Bundesrat hat die Botschaft für ein Bundesgesetz zur schnelleren Sperrung und Rückerstattung von Potentatengeldern, sogenannter unrechtmässig erworbener Vermögenswerte von politisch exponierten Personen (SRVG), erlassen.
Das neue Gesetz fasst im Wesentlichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und die vom Bundesrat angewendete Praxis in einem Erlass zusammen, wie das Aussendepartement (EDA) mitteilte.
Schwierigkeiten beim Rechtshilfegesuch
An einer Neuerung hat der Bundesrat trotz heftiger Kritik in der Vernehmlassung festgehalten: Er wollte dem Aussendepartement EDA erlauben, Informationen über Bankbeziehungen schon vor einem Rechtshilfegesuch an den Herkunftsstaat zu übermitteln. Damit kann ein solches Verfahren unter Umständen überhaupt erst ins Rollen kommen.
Denn in den Herkunftsländern fällt es den Behörden oft schwer, ein ausreichend begründetes Rechtshilfegesuch in der Schweiz einzureichen. Dies sei in der Regel auf einen Mangel an Erfahrung und spezifischem Fachwissen bei der Aufklärung von komplexen Fällen internationaler Wirtschaftskriminalität zurückzuführen, schreibt der Bundesrat.
Von diesem Grundsatz ist der Bundesrat nun insofern abgerückt, dass die Informationen ausschliesslich von der Meldestelle für die Geldwäscherei MROS – und nicht mehr vom EDA – übermittelt werden. Eine Absage erteilt hat er jenem Teil der Finanzbranche, die sich grundsätzlich gegen die Übermittlung von Bankinformationen aussprachen.
Schweizer Experten sollen im Ausland helfen
Von der Beschränkung auf die MROS verspricht sich der Bundesrat, dass die Informationen nur im Zusammenhang mit dem Rechtshilfegesuch verwendet werden und nicht in andere Strafverfahren einfliessen. Die Meldestelle erhält zudem die Befugnis, Meldungen über Vermögenswerte entgegenzunehmen. Damit wird eine zentrale Anlaufstelle geschaffen.
Als weiterer möglicher Weg, um blockierte Verfahren wieder in Gang zu bringen, sieht der Bundesrat zudem die Entsendung von Fachexperten in die Herkunftsländer vor. Diese sollen die dortigen Behörden bei den Rechtshilfegesuchen unterstützen.
Gescheiterte Rückerstattung als Anstoss
Die zweite Neuerung geht auf die gescheiterte Rückerstattung der Gelder des kongolesischen Diktators Mobutu Sese Seko an die Demokratische Republik Kongo zurück. Im Nachgang erliess das Parlament im Eiltempo die so genannte «Lex Duvalier», um eine Wiederholung des Debakels im Fall des haitianischen Duvalier-Clans zu verhindern.
Damit gab es ab 2011 eine gesetzliche Grundlage, die eine Sperrung und Rückerstattung von Potentatengeldern ohne ordentliches Rechtshilfeverfahren erlaubte. Voraussetzung dafür ist, dass es im Herkunftsland kein funktionierendes Justizsystem gibt. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft an dieser Neuerung unverändert fest.
Ferner will die Landesregierung Fälle von Potentatengeldern international besser koordinieren eine aktivere Rolle spielen. Die Schweiz habe auf diesem Gebiet in den letzten 25 Jahren viel Erfahrung gesammelt, heisst es in der Mitteilung. Gestützt auf zwei UNO-Mandate will sich die Schweiz international deshalb stärker einbringen.