Der Bundesrat will grundsätzlich am Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot festhalten. Er hält nichts von einer vollständigen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für alle kleineren Läden.
Für eine generelle Abkehr der Regelung sehe er keinen Grund, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss der Grünliberalen. Er beantragt den Räten, die Motion abzulehnen.
Die Grünliberalen fordern mit ihrer Motion eine Änderung des Arbeitsgesetzes. Nach ihrem Willen sollen künftig sämtliche Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe, die eine Fläche von 120 Quadratmetern nicht überschreiten, auch sonntags und in der Nacht bewilligungsfrei Personal beschäftigen dürfen.
Gleich lange Spiesse für alle
Ihre Forderung begründen die Grünliberalen mit der geplanten Liberalisierung für Tankstellenshops. Konsumenten, die sonntags oder in der Nacht einkaufen möchten, würden dies künftig nur an Tankstellenshops tun können.
Das sei wettbewerbspolitisch falsch und führe darüber hinaus zu ökologischen und raumplanerischen Fehlanreizen, schreiben sie in ihrem Vorstoss. Wenn Tankstellenshops künftig rund um die Uhr Personal beschäftigen dürften, sollten dies auch kleine Quartierläden dürfen.