Mit dem Abkommen, das im Dezember an der UNO-Konferenz in Paris verabschiedet worden war, bestätigt die Schweiz ihre Klimaziele: Die Treibhausgas-Emissionen sollen bis ins Jahr 2030 massiv gesenkt werden – um 50 Prozent unter das Niveau von 1990. Für die Umsetzung ist in der Schweiz eine Revision des CO2-Gesetzes nötig.
Massnahmen im In- und Ausland
Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments die groben Linien vorgezeichnet. Demnach sollen 30 Prozent der Reduktion durch Massnahmen im Inland erzielt werden. Die restlichen 20 Prozent könnten via Emissionshandel im Ausland erbracht werden, wie Umweltministerin Doris Leuthard bereits letzten Dezember vor dem Klimagipfel in Paris angekündigt hatte.
Um die Reduktionsziele zu erreichen, will der Bundesrat Zwischenziele für diverse Branchen festlegen, so für den Gebäude-, den Verkehrs- und den Industriesektor. Neu sollen solche Ziele auch für die Landwirtschaft gelten, die über die Agrarpolitik einen Beitrag leisten soll.
Instrumente zur Reduktion
Der Bundesrat setzt bei seinen Klimazielen auf bisherige Massnahmen. So soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffen weitergeführt werden. Wie bereits heute würde die Abgabe je nach Entwicklung der Emissionen steigen. Das Gebäudeprogramm soll befristet weitergeführt werden. Mittelfristig soll es durch CO2-Vorschriften ersetzt werden. Ende Sommer will der Bundesrat die detaillierten Vorschläge in die Vernehmlassung schicken.