Nach der Verhaftung des Gefängniswärters durchsuchte die Polizei die Zellen, zu denen der Wärter Zugang hatte, wie die Genfer Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Gefängnisdirektion und das Personal hätten beim Einsatz vollumfänglich kooperiert.
Gegen den Gefängniswärter wird wegen Korruption und wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Überbelegung und Schlägereien
Das Gefängnis Champ-Dollon gerät immer wieder wegen der massiven Überbelegung in die Schlagzeilen.
Zweitweise befanden sich im Gefängnis mit 387 Haftplätzen bis zu 900 Häftlinge. Zudem kam es im Februar 2014 zu fünf Massenschlägereien mit rund 100 Beteiligten. Der Kanton Genf will die Platznot in den Strafanstalten mit dem Bau weiterer Strafanstalten verringern.
Urteil des Bundesgerichts
Gestern hat das Bundegericht hat die Beschwerde eines Drogenhändlers teilweise gutgeheissen, der während 136 Hafttagen in Champ-Dollon weniger als vier Quadratmeter für sich beanspruchen konnte. Das widerspreche der Menschenrechtskonvention. Sie verbietet Folter sowie unmenschliche und erniedrigende Behandlung.