Nach der Tessiner Zustimmung zum Verschleierungsverbot muss nun der Bundesrat prüfen, ob das neue Gesetz konform mit der Bundesverfassung ist. Dann müssen National- und Ständerat entscheiden, ob sie das Verhüllungsverbot in der Tessiner Verfassung gutheissen.
Ob verfassungskonform oder nicht – im Moment sehe es eher nach einer Zustimmung des Bundesparlaments zum Tessiner Verhüllungsverbot aus. Dies sagt der zuständige Präsident der staatspolitischen Kommission vom Nationalrat, Ueli Leuenberger. Und weiter: «Es findet eine ziemlich heftige Antimuslimdebatte statt, geschürt von der SVP und anderen Kreisen in der Schweiz.»
SVP plant landesweites Verbot
Beflügelt vom Tessiner Entscheid plant die SVP bereits ein weitergehendes, ein landesweites Verhüllungsverbot. Mit einer Volksinitiative. Im Frühjahr wird sie lanciert. Federführend ist Walter Wobman – Vater der Minarett-Initiative.
Ein Verhüllungsverbot sei verfassungskonform. Dies sagt SVP-Nationalrat Walter Wobmann. «Frankreich und Belgien haben dieses Verbot auch schon seit über einem Jahr und es ist auch absolut in Ordnung. Also dann geht es bei uns auch.»
Das Verhüllungsverbot wird künftig noch stark diskutiert werden – im Volk, Parlament und Bundesrat. Das sei nicht schlecht, sagt Justizministerin Simonetta Sommaruga. «Wenn es die Bevölkerung beschäftigt, dann müssen und dürfen wir alle Fragen diskutieren.»
Über das Tessiner Verbot wird das Bundesparlament frühestens im Frühling entscheiden. Dann dürfte die SVP bereits Unterschriften für ein landesweites Verbot sammeln.