Seit Dienstag ist das Internet etwas kontrollierbarer geworden. Europas Bürger können die Suchmaschine Google dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen.
Auch in der Schweiz möglich
Der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür begrüsst das Urteil ausdrücklich. Es sei ein Versuch im Internet eine gewisse Rechtsordnung und Rechtssicherheit herzustellen, ordnet er in der «Samstagsrundschau» den Richterspruch ein. «Man hatte wohl das Gefühl, das Internet sei eine etwas wilde Geschichte, es kenne keine Regeln.»
Für die Schweiz gibt es noch kein entsprechendes Urteil. Thür ist aber überzeugt, dass die schweizerische Rechtssprechung in einem vergleichbaren Fall wohl ähnlich reagieren würde. «Das Bundesgericht hat bereits in anderen Fällen harte Grenzen gesetzt.» Er stelle aber fest, dass die Bürger ihr Recht auf Einsicht in Daten nicht extensiv einforderten. Deshalb erwarte er weder eine Klageflut noch eine Löschanfragewelle bei Google.