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Schweiz Datenschützer: Staatstrojaner rechtsstaatlich nicht vertretbar

Soll der Schweizer Geheimdienst fremde Computer manipulieren dürfen? Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte beurteilt entsprechende Pläne im neuen Nachrichtendienstgesetz kritisch. Staatstrojaner seien rechtsstaatlich nicht vertretbar, sagt Hanspeter Thür gegenüber Schweizer Radio SRF.

Spionieren in und manipulieren von fremden Computern. Dies soll gemäss dem neuen Nachrichtendienstgesetz möglich werden. Bundespräsident Ueli Maurer hat es letzte Woche mit weiteren Neuerungen vorgestellt.

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Thür: Staatstrojaner - das geht zu weit. (Peter Maurer)
aus Rendez-vous vom 11.03.2013.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 36 Sekunden.

Positiv konstatiert der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür: Aufsicht und Kontrolle über die präventive Überwachung im neuen Gesetz würden deutlich verbessert. Thür begrüsst zugleich die Tatsache, dass Überwachungsmassnahmen nur bei schweren Delikten wie Terrorismus, Geldwäscherei oder Menschenhandel angeordnet werden dürfen.

Freipass für den Nachrichtendienst?

Kritisch äussert sich der Datenschutzbeauftragte jedoch zum Einsatz von Staatstrojanern. Dass der Nachrichtendienst in fremde Computer eindringen dürfe, schaffe eine gefährliche Ausgangslage.

«Es ist rechtstaatlich nicht vertretbar, dass der Nachrichtendienst Computer auch manipulieren darf», so Thür. Er begründet: Damit erhielte der Geheimdienst ausserhalb eines Strafverfahrens mehr Rechte als die Polizei innerhalb eines Strafverfahrens.

Das neue Nachrichtendienstgesetz mit den stark erweiterten Kompetenzen geht nun in die Vernehmlassung.

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