Rasern geht es an den Kragen. Sie werden seit Anfang Jahr härter bestraft. Den Ersten erwischte es am Bözberg im Kanton Aargau: Der junge Autolenker wurde mit 149 Stundenkilometern ausserorts geblitzt. Damit ist er gemäss Via-sicura-Gesetz ein Raser. In diese Kategorie fällt, wer mit jeweils mindestens 200 Stundenkilometern auf der Autobahn, 140 ausserorts oder 100 innerorts erwischt wird.
Ihm winkt automatisch eine saftige Strafe. Der Führerausweis ist für mindestens zwei Jahre weg. Er bekommt eine bedingte Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sowie einige Tausend Franken Busse aufgebrummt. Und, das trifft passionierte Autolenker im Mark: Der Staat konfisziert das Auto auf der Stelle und kann es später im Gerichtsverfahren zu seinen Gunsten verwerten.
Die Hürde liegt tiefer
Der Einzug von Fahrzeugen war auch zuvor bereits möglich, doch neu wird er zur Regel. «Es ist jetzt schwarz auf weiss im Strassenverkehrsgesezt geregelt», sagt Elisabeth Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft. Die Hürde sei nun tiefer, Fahrzeuge von Rasern zu beschlagnahmen.
Das bekam auch ein deutscher Autolenker zu spüren .Für seinen 60‘000 Franken teuren BMW musste die Polizei im Aargau zusätzlichen Platz in ihrer Garage schaffen. Weitere Raser wurden seither auch in anderen Kantonen erwischt.
Kein Kavaliersdelikt
Strengere Strafen: Das freut die Stiftung Roadcross, die sich für mehr Verkehrssicherheit einsetzt. «Es hat ein Umdenken stattgefunden. Rasen ist kein Kavaliersdelikt mehr», sagt ihr Pressesprecher Silvan Granig.
Eine weitere Massnahme gegen massive Geschwindigkeitsüberschreitungen ist öffentlich kaum bekannt. Automatisch müssen Raser neu einen Eignungstest ablegen. Psychiater klären in dem Test, ob ein Lenker sich der Gefahren im Strassenverkehr überhaupt bewusst ist.
Lebenslanges Verbot
«Unter Umständen bleibt der Ausweis entzogen, oder er wird nach einer Mindestentzugszeit wieder zugeteilt», sagt Thomas Rohrbach, Sprecher vom Bundesamt für Strassen (astra).
Wer bei so einem Test eine negative Prognose erhält, darf unter Umstände ein Leben lang kein Auto mehr lenken.
Ab 2015 kommt noch Big Brother hinzu. Wird ein Raser erwischt, darf er eine Zeit lang nur noch Fahrzeuge steuern, die mit einer Blackbox ausgerüstet sind, einem Datenaufzeichnungsgerät.
Andere Temposünder geraten ins Visier
Nicht nur die Raser werden härter angepackt. Auch die anderen Temposünder geraten ins Visier. Einzelne Kantone haben begonnen, den Bussenkatalog massiv zu verschärfen. Im Kanton St. Gallen wird eine relativ geringe Geschwindigkeitsübertretung neu teilweise doppelt so teuer wie zuvor. Andere Kantone sehen so einen Alleingang kritisch.
Um einen Flickenteppich zu verhindern, ist nun die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) gefordert. «Wir müssen versuchen, eine gemeinsame Lösung finden. Vor allem in dem Bereich, in dem die Geschwindigkeitsüberschreitungen als Massendelikt bezeichnet werden können», sagt der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner, der auch als KSBS-Präsident amtet.
Brunner meint Schnellfahrer, die auf der Autobahn mit 160 oder ausserorts mit 120 Stundenkilometern unterwegs sind. Sie gelten zwar nicht als Raser, sollen aber auch härter bestraft werden. Was die KSBS darunter versteht, wird sich nächste Woche zeigen. Dann gibt die Konferenz ihre Empfehlungen bekannt.
(prus)