Sein grösster Sieg liegt schon mehr als drei Jahre zurück: Im Fall von Google Street View konnte der Hanspeter Thür den Konzern zum besseren Schutz der Privatsphäre verpflichten. Doch solche Erfolge sind die Ausnahme. Der Bundesrat plant deshalb ein schärferes Datenschutzgesetz.
Empfehlungen und Rügen
Denn bisher konnte Datenschützer Hanspeter Thür nur Empfehlungen aussprechen und Missstände anprangern. Das könnte sich ändern. Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf und hat eine Expertengruppe eingesetzt. Er will die Handlungsfähigkeit des Datenschützers stärken. Unterstützung erhält er dabei von der Vereinigung der Schweizerischen Datenschützer.
Der Präsident dieser Vereinigung heisst Bruno Bäriswyl. Er ist gleichzeitig auch Mitglied der bundesrätlichen Expertengruppe. Bäriswyl attestiert dem jetzigen Datenschützer nur eine gewisse Relevanz bei den Behörden: «Hier kann sich der Datenschützer gut Gehör verschaffen.» Anders sähe es aber bei den Privatfirmen aus. Hier ist seine Macht eingeschränkt. Für Bäriswyl ist das auch auf das veraltete Datenschutzgesetz zurückzuführen: «Das Gesetz ist aus dem Jahr 1992. Internet, Smartphones, Facebook, Google – All das war damals noch Science Fiction.»
Geht es nach den Plänen der Expertengruppe soll der höchste Datenschützer
- die Beschlagnahmung von Akten
- Erlasse bindender Verfügungen
- und – wenn nötig – Sanktionierungen durch Bussen
durchführen können.
Allerdings sind diese Vorschläge politisch umstritten. Skeptisch sind vor allem die Wirtschaftsverbände: Sie wollen erst einmal abwarten. Sie sind der Meinung, dass der bisherige Datenschutz ausreichend sei. Die Mehrheit der Experten ist anderer Meinung.
Bruno Bäriswyl, einer dieser Experten, erklärt: «Ich denke die Kompetenzen müssen gestärkt werden, sie müssen effektiver werden, aber auch die Rahmenbedingungen müssen klarer werden, und erst dann haben wir einen effektiven Datenschutz.»