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Neuer SBB-Fahrplan
Aus Tagesschau vom 15.08.2016.
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Schweiz Der dichteste Fahrplan der Welt

Er ändert sich jedes Jahr und er wird nicht einfacher: Der SBB-Fahrplan. Nächstes Jahr stehen wieder einige Änderungen an, nicht zuletzt wegen der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels.

Hinter dem dichtesten Fahrplan der Welt steht ein ausgeklügeltes System. Ausgebrütet wird dieses in der SBB-Fahrplanwerkstatt. Mit einer Software werden hier die Fahrpläne berechnet. Wie etwa die Änderungen, die der Gotthard-Basistunnel bringt.

Die Fahrzeit ins Tessin und nach Italien verkürzt sich um eine halbe Stunde. Gleichzeitig verschiebt sich aber die Abfahrtszeit der Züge ab Zürich. Der Intercity Zürich-Lugano fährt neu zur halben Stunde und der Zug Zürich-Milano zur vollen Stunde.

«Grösster Fahrplanwechsel überhaupt»

Die grösste Neuerung bringt nächstes Jahr aber nicht die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels, sondern eine neue Strategie im Güterverkehr. Bisher wurden Güter auf der Schiene nachts transportiert.

Neu sollen sie auch tagsüber unterwegs sein, in den Randzeiten, wenn keine Pendler reisen. «Der Güterverkehr macht den grössten Fahrplanwechsel überhaupt», erklärt Heidrun Buttler, die Leiterin des Bereichs Fahrplan bei der SBB.

500 Fahrplanänderungen pro Tag

Doch die immer neuen Verbindungen und Züge haben auch ihre Nachteile. Sie beanspruchen die Infrastruktur, beim Unterhalt gibt es grossen Nachholbedarf. Und dieser Unterhalt wird zunehmend spürbar im Alltag der SBB-Kunden. «Ja, es geht nicht ganz ohne negative Auswirkungen für die Passagiere», sagt Buttler weiter. Aber man versuche, das auf ein Minimum zu beschränken und die Passagiere frühzeitig über die Ersatzangebote und Einschränkungen hinzuweisen.

Überhaupt sei der Fahrplan äusserst robust und flexibel, erklärt sie. Das sei auch die grösste Herausforderung bei der Planung. Denn was kaum jemandem im Alltag auffällt: jeden Tag muss die SBB 500 Änderungen im Fahrplan vornehmen, um etwa Störungen aufzufangen oder Extrazüge fahren zu lassen.

Der neue Fahrplan tritt am 11. Dezember 2016 in Kraft.

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