CVP-Nationalrat Dominique de Buman hat genug von der Abzockerei bei den Heftlipreisen und hat deshalb eine parlamentarische Initiative eingereicht. Diese sieht vor, dass die Wettbewerbskommission eingreifen kann, wenn die Preise missbräuchlich sind.
Er macht ein Beispiel für ein Magazin, welches in Deutschland vier Euro kostet: «Das würde mit dem Kurswechsel ungefähr heissen: 4,50 Franken. Kommt noch ein Zuschlag für die Schweiz dazu von ungefähr 20 Prozent, dann sind wir bei einem Endpreis von 5,40 Franken.»
Würde das deutsche Vier-Euro-Heftli dann trotzdem für acht Franken verkauft, würde eben die Weko auf den Plan gerufen.
Weko könnte bei Missbrauch eingreifen
Frühere «Espresso»-Beiträge zum Thema:
Es wäre dann Aufgabe der Weko, die Preisbindung zu untersagen für einen Verlag, welcher überrissene Preise verlangt. Preisüberwacher Stefan Meierhans begrüsst eine solche Praxis.
«Das hätte dann zur Folge, dass jeder Kiosk und jede Buchhandlung bei einem solchen Heft die Preise selber machen könnte. So würde der Markt spielen, den es so heute ja gar nicht gibt», erklärt Meierhans gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.
Warum greift die Weko nicht schon heute ein?
Bei den Zeitschriften gibt es fixe Preise, die in der ganzen Schweiz gleich sind. Weshalb eigentlich ist diese Preisbindung erlaubt, wollte «Espresso» von der Wettbewerbskommission wissen.
Diese antwortet in einem Schreiben folgendermassen: «Da Zeitschriften und Zeitungen aufgrund ihrer Aktualität nur eine gewisse Zeit nachgefragt werden und die einzelnen Verkaufsstellen das unternehmerische Risiko scheuen, die Presseerzeugnisse als Vorleistungsprodukt einzukaufen und dann im eigenen Namen an den Endkunden zu verkaufen, werden Presseerzeugnisse gewöhnlich auf Kommissionsbasis verkauft. Dies bedeutet, dass der Kaufvertrag zwischen dem Verlag und dem Endkunden geschlossen wird und die Verkaufsstelle für jeden Verkauf eine Kommission von einigen Prozenten auf dem Verkaufsumsatz erhält.»
Dies habe für die Verkaufsstellen den Vorteil, dass sie bei den Presseerzeugnissen kein Abnahmerisiko hätten und auf diese Weise eine grössere Medienvielfalt an den Verkaufsstellen realisiert werden könne. Dies bedeute aber auch gleichzeitig, dass die Verlage, den Endverkaufspreis ihrer Presseerzeugnisse bestimmen könnten.