Dürfen zwei Männer als Eltern eines Kindes eingetragen werden, wenn das Kind von einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde?
Das Bundesgericht hat am Donnerstagmittag in dieser schwierigen Frage entschieden: Die Schweiz ist nicht bereit, ein US-Urteil anzuerkennen, welches besagte, dass beide Männer Vater eines Buben seien, den eine Leihmutter geboren hatte.
Allerdings wird der leibliche Vater anerkannt. Damit erreicht das schwule Elternpaar doch einen Teilsieg vor Bundesgericht. Das Urteil war unter den Richtern offenbar umstritten. Sie entschieden mit 3:2 Stimmen.
SRF News: Wie begründet das Bundesgericht dieses Urteil?
SRF-Westschweiz-Korrespondent Sascha Buchbinder: Die Richter argumentierten, dass unsere Bundesverfassung die Leihmutterschaft verbiete. Das US-Urteil verstosse in unerträglicher Weise gegen Schweizer Recht. Das Kindeswohl musste in diesem Sinne ein Stück weit zurücktreten, denn die Richter wollten keinen Freipass für homosexuelle Paare – dass sie das Schweizer Recht umgehen, indem sie im Ausland Fakten schaffen, die dann die Schweiz akzeptieren muss.
Was bedeutet dieses Urteil konkret für das betroffene Paar und das Kind?
Das Paar hat einen wichtigen Teilsieg errungen. Weil die Richter das Kindeswohl doch so hoch werteten, dass der leibliche Vater, der Samenspender, als Vater anerkannt wird. Das bedeutet in der Konsequenz, dass das Kind in der Schweiz bei seinen beiden Vätern bleiben kann. Der eine wird einfach rechtlich nicht als Vater anerkannt. Allerdings ist das Adoptionsrecht in der Schweiz in Überarbeitung. Es ist gut möglich, dass er in einigen Jahren das Kind doch noch als seinen Sohn adoptieren kann.
Stellungnahme von Pink Cross
Inwiefern hat dieses Urteil Signalwirkung für Leihmutterschaften oder für homosexuelle Paare, die Kinder möchten?
Die Signalwirkung ist sehr beschränkt. Salopp gesagt, bleibt weiterhin alles unklar. Die konkreten Umstände spielten eine grosse Rolle. Wenn dieses Paar nicht eigens in die USA gereist wäre, um sich mit einer Leihmutter den Kinderwunsch zu erfüllen, sondern eine Zeitlang in den USA gelebt hätte, wäre das Urteil anders ausgefallen. Die Richter haben mehrfach betont, dass das Schweizer Recht der gesellschaftlichen und medizinischen Entwicklung hinterherhinkt.
Das Gespräch führte Ivana Pribakovic.