Die politischen Bestrebungen, die hohen Preise in der Schweiz den tieferen im Ausland anzupassen, haben einen Dämpfer erlitten. Die Wirtschaftskommission im Nationalrat (WAK NR) will das Kartellrecht nicht verschärfen und stellt sich damit gegen den Ständerat.
Verschiedene ausländische Hersteller verlangen für ihre Produkte in der Schweiz einen höheren Preis. Der Ständerat wollte den Schweizer Händlern bessere Möglichkeiten geben, diese Hochpreis-Strategie zu umgehen. Die WAK empfiehlt dem Nationalrat nun, beim Status Quo zu bleiben. Sie sprach sich mit 16 zu 9 Stimmen dagegen die Revision des Kartellgesetzes aus.
Die Geister in der WAK des Nationalrats schieden sich an der Frage, ob den Unternehmen mit der Verschärfung des Kartellrechts zu viel oder zu wenig Einschränkungen auferlegt würden.
Verbot harter Kartelle gekippt
Die Kommission fällte dann einen Richtungsentscheid, indem sie das Verbot harter Kartelle wieder aus dem Gesetz kippte. Bei harten Kartellen handelt es sich um Wettbewerbsabsprachen, die als besonders schädlich gelten, darunter die Einschränkung von Produktions-, Bezugs- und Liefermengen oder Gebiets- und Preisabsprachen.
Im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz wollte der Ständerat, dass die Wettbewerbskommission (Weko) künftig gegen ausländische Unternehmen vorgehen kann, wenn sie sich weigern, Schweizer Händler zu lokalen Tarifen zu beliefern. Auch diesen Artikel hat die WAK des Nationalrats nun aus der Vorlage gekippt.
SP und Bürgerliche gegen Vorlage
Für die Linke handelt es sich dabei jedoch um zentrale Anliegen der Revision. Es waren unter anderem die Mitglieder der SP, die die Vorlage in der WAK zum Scheitern brachten. Sie sei nicht bereit, einem zahnlosen Gesetz zuzustimmen, das die Hochpreisinsel Schweiz noch unter zusätzlichen Schutz stelle, schreibt die SP in einer Mitteilung.
Im Ständerat hatten bürgerliche und wirtschaftsliberale Ratsmitglieder die Revision aus grundsätzlichen Überlegungen bekämpft. Für sie gingen die Einschränkungen für die Unternehmen zu weit.
In der Nationalratskommission dürften es die gleichen Kreise gewesen sein, die die Vorlage zusammen mit der Linken zu Fall brachten. Sie halten das geltende Recht für ausreichend, wie es in der Mitteilung der Parlamentsdienste heisst. Zudem gebe es noch keine Rechtspraxis, womit eine Revision verfrüht wäre. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession mit der Vorlage befassen.