Lobende Worte aus Strassburg an die Adresse der Schweiz: Sie erhält vom Europarat ein gutes Zeugnis für ihren Kampf gegen Menschenhandel. Opfer erhielten hierzulande Recht auf Unterstützung – auch wenn sich Betroffene, wie in anderen Ländern auch, oft nicht zu erkennen gäben.
Weiter anerkennt das Expertengremium des Europarates die Bemühungen der eidgenössischen und kantonalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen in ihre Arbeit einzubinden. Die Arbeit der eidgenössischen Koordinationsstelle gegen Menschenhandel sei auch international gut vernetzt.
Nicht nur Bestnoten
Die Schweiz – eine Insel der Glückseligkeit frei von Menschenhandel? Mitnichten. Auch hierzulande würden Frauen und Männer zur Prostitution gezwungen, als Arbeitskräfte ausgebeutet oder ihnen würden unrechtmässig Organe entnommen, hält das Bundesamt für Polizei (fedpol) fest. Und: Die Dunkelziffer ist hoch, die Identifizierung von Opfern schwer, ebenso wie die Festsetzung und Strafverfolgung von Tätern.
Und auch der Europarat moniert: In einzelnen Kantonen gebe es Nachholbedarf, acht Kantone hätten immer noch keine Koordinationsstelle zur Bekämpfung von Menschenhandel eingerichtet.
Als Opfer hat man ‹Glück› oder eben Pech, in welchem Kanton man ausgebeutet worden ist.
Dass es sich dabei nicht um Abzüge in der Stilnote beim vermeintilchen Musterknaben Schweiz handelt, zeigen die Ausführungen von Rebecca Angelini. Sie ist Sprecherin der Zürcher Fachstelle FIZ, Frauenhandel und Frauenmigration. «Als Opfer hat man ‹Glück› oder eben Pech, in welchem Kanton man ausgebeutet worden ist», macht Angelini auf die Missstände aufmerksam.
Denn nicht überall sei das Bewusstsein für Menschenhandel gleich ausgeprägt. «Es gibt Kantone, in denen die Ressourcen und der politische Wille da sind, um vorwärts zu machen und zu ermitteln.» Im «Vorbildkanton» Zürich etwa würden immer wieder Fälle aufgedeckt; spezialisierte Polizisten ermittelten im Rotlichtgewerbe, Gerichte und Staatsanwälte seien hochgradig sensibilisiert.
«In anderen Kantonen passiert dagegen einfach nichts», so die wenig schmeichelhafte Diagnose der Expertin. Gesamtschweizerisch gebe es entsprechend immer noch viel zu wenige Urteile, und das Strafmass sei sehr tief angesetzt. «Für die Täter lohnt es sich immer noch, im Menschenhandel aktiv zu sein», so Angelinis Verdikt. Sie fordert: «Es braucht schweizweite, verbindliche Standards, die einheitlichen Opferschutz gewähren.»
Menschenhandel nicht nur im Rotlicht-Milieu
Bei aller Prävention, Sensibilisierung und Strafverfolgung: Sexarbeit dürfe nicht generell kriminalisiert werden, mahnt die FIZ-Sprecherin: «Man muss aufpassen, dass man nicht alle Sexarbeiterinnen als Opfer betrachtet und davon ausgeht, dass dort ein Sumpf von Menschenhandel besteht.» Zwischen selbstbestimmter Prostitution und Ausbeutung müsse demnach klar unterschieden werden.
Zudem dürfe sich das Problembewusstsein auch nicht allein auf das Rotlicht-Milieu beschränken. «Denn auch im Haushalt, in der Landwirtschaft oder im Baugewerbe gibt es Menschenhandel.» Von den Behörden fordert die FIZ hier mehr Initiativgeist ein. «Die Anstrengungen, die im Rotlichtgewerbe getätigt wurden, müssen auf andere Branchen ausgeweitet werden», schliesst Angelini.