Heute in einer Woche entscheidet der Vorstand der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz SSK, was er Juristen von Genf bis Romanshorn zum Thema Ausschaffung krimineller Ausländer empfiehlt. Ein wichtiger Tag für SSK-Präsident Rolf Grädel, und ein wichtiger Tag für das Schweizer Justizsystem.
Härtefallregel auch schon bei Strafanträgen
Grädel hat bereits klare Vorstellungen. «Ich könnte mir vorstellen, dass beispielsweise ein Diebstahl, ein Betrug oder eine Veruntreuung von einigen Zehntausend Franken ein Tatbestand für eine fakultative Ausweisung wäre», sagt er.
Gerichte sollen Ausländer also auch ausschaffen dürfen, wenn diese relativ geringe Geldmengen stehlen. Fakultative Ausweisung ist hier allerdings der Schlüsselbegriff: Wenn ein Ausländer 20'000 Franken veruntreut, soll ihn die Justiz des Landes verweisen können, es aber nicht müssen. Zudem sollen auch Staatsanwälte mit der sogenannten Härtefallklausel eine Ausschaffung verhindern können, wenn diese unzumutbar wäre, zum Beispiel, weil der Beschuldigte in der Schweiz aufgewachsen ist.
Konkrete Auswirkungen sind schwer abzusehen
Grädel wagt keine Prognose, ob es mit dem neuen Gesetz mehr Ausschaffungen geben wird und wie viele. Dies zu sagen, sei im Moment nicht möglich. Dies unter anderem, weil viele ausländische Straftäter gar nicht ausgeschafft werden können, da ihre Heimatländer sie nicht zurücknehmen. Sicher aber führten die neuen Regeln zu mehr Arbeit und höheren Kosten für das Justizsystem, so Grädel.