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Schweiz Dieudonné darf in der Schweiz auftreten – unter Polizeiaufsicht

Der umstrittene französische Komiker Dieudonné darf wie vorgesehen Ende Januar in Lausanne auftreten. Allerdings nur unter der Auflage, Schweizer Recht nicht zu verletzen. Das werden zwei Beamte der Kriminalpolizei überwachen.

«Je me sens Charlie Coulibaly» soll der französische Komiker Dieudonné nach dem Anschlag gegen «Charlie Hebdo» auf Facebook geschrieben haben. Damit funktionierte er in nur einem Atemzug die Solidarität mit den Opfern von «Charlie Hebdo» zur Solidarität mit dem mutmasslichen Terroristen Coulibaly um. Seither ermittelt die französische Justiz wegen Unterstützung des Terrorismus gegen den 48-jährigen Komiker.

Audio
Dieudonné darf in Lausanne auftreten
aus HeuteMorgen vom 20.01.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 26 Sekunden.

Die Stadt Lausanne hingegen hat entschieden, dass sie die Vorstellungen von Dieudonné zulässt. Der Mann sei schliesslich noch nicht verurteilt, sagte Stadtpräsident Daniel Brélaz. «Man kann das bedauern, aber eine Aussage wie die von Dieudonné wäre in der Schweiz kaum strafbar.»

Trotzdem werden in Lausanne zwei Kriminalpolizisten im Saal sitzen und das Programm aufnehmen. Sollten die Beamten einen Verstoss gegen Schweizer Gesetze feststellen, würden die folgenden Aufführungen verboten. Der Veranstalter habe diese Bedingung akzeptiert, sagt Brélaz. In Lausanne gilt für Dieudonné also eine Art Redefreiheit auf Bewährung.

(amka;brut)

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