Der Bund will den bisherigen Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis nutzen. Auf einem Teil des Areals soll zugleich der Kanton Zürich einen Innovationspark bauen können. Der Bundesrat hat heute einen entsprechenden Antrag der drei Departemente UVEK, VBS und WBF gutgeheissen.
Damit wird sichergestellt, dass die mit 230 Hektaren grösste strategische Landreserve des Bundes für kommende Generationen erhalten bleibt, sagte Bundesrätin Doris Leuthard an der Medienkonferenz.
Während der mehrjährigen Übergangsphase zur Planung und Bewilligung wird die Luftwaffe den Standort Dübendorf weiterhin als Militärflugplatz nutzen und den Betrieb sicherstellen.
Verteidigungsminister Ueli Maurer sprach von einer künftigen Dreiernutzung ab ungefähr 2020/22 – mit einer Basis für Helikopter der Luftwaffe im Norden des Flugplatzes, koordiniert mit Rega und Kantonspolizei Zürich. Bis dahin werde der Flugplatz wie bisher genutzt.
Ziviler Luftfahrtbetrieb für mindestens 30 Jahre
Eine zivile Nutzung des Flugplatzes und ein Innovationspark seien in Studien geprüft und als realisierbar erachtet worden, stellte Verkehrsministerin Doris Leuthard fest.
Den Zuschlag für den Betrieb eines künftigen Flugfelds mit Bundesbasis habe die «Flugplatz Dübendorf AG» heute vom Bundesrat erhalten. Die Betriebsbewilligung für die Geschäftsfliegerei mit Rega und Aviatikverbänden gilt für 30 Jahre. Danach soll erneut entschieden werden, ob das Flughafenareal einer anderen Nutzung zugeführt werden soll.
Das künftige Flugfeld wird vor allem der Geschäftsfliegerei, der Leichtaviatik und für Werkflüge offenstehen. Ein regelmässiger Linien- oder Charterverkehr ist ausgeschlossen.
Behörden rechnen mit Einsprachen
Leuthard betonte, dem Bundesrat sei bewusst, dass der Entscheid für die Dübendorfer Bevölkerung nicht die beste Nachricht sei. Viele seien davon ausgegangen, auf der Brache würden Wohnsiedlungen gebaut – oder, dass mindestens kein zusätzlicher Lärm anfalle.
Wir rechnen künftig mit 28'000 Flugbewegungen.
Der Bundesrat stelle deshalb klare Bedingungen an den künftigen Flughafenbetreiber. Die Lärmgrenzwerte müssten gemäss der strengen Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Zudem würden bei den Betriebszeiten Vorgaben gemacht, die den gesetzlichen Spielraum nicht voll ausschöpfen. «Über das Wochenende gelten weitere Einschränkungen», so Leuthard.
«Wir rechnen aber damit, dass künftig 28'000 Flugbewegungen möglich sein werden – anstatt heute 14‘500 Flugbewegungen.» Die Mitwirkung der Bevölkerung sei hier garantiert, beteuert Leuthard. Die Bevölkerung könne sich dazu äussern – und Einsprachen erheben. Deshalb rechnet der Bundesrat nicht damit, dass die Betriebsaufnahme vor 2020 stattfinden wird.
70 Hektaren für den Innovationspark
Für die Fläche des künftigen Innovationsparks ist laut Leuthard am bisherigen Kopf des Flughafens eine Fläche von 70 Hektaren reserviert. Dort soll der Hubstandort Zürich des nationalen Innovationsparks entstehen. Das Land gehe etappenweise an den Kanton Zürich über. Bis Ende Jahr würden die Einzelheiten der Landabgabe geklärt. Danach werde der Bundesrat über die konkrete landesweite Ausgestaltung des nationalen Innovationsparks entscheiden und das Geschäft ans Parlament überweisen.