Bei dem einen Verdachtsfall handelt es sich um einen Krankenpfleger aus dem von der Seuche betroffenen Sierra Leone. Der Mann ist am Montag in die Schweiz geflogen und zunächst ins Universitätsspital Genf überführt worden.
Eltern an der Seuche gestorben
Laut Patrick Mathys befindet sich der Mann zwar in Quarantäne, er sei aber inzwischen nicht mehr hospitalisiert. Der Experte der Ebola-Taskforce des Bundes sagt gegenüber SRF: «Der Mann ist Krankenpfleger und hat ein an Ebola erkranktes Kind betreut, das ihn gebissen hat. Er hat aber einen Schutzanzug getragen. Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass dieser Biss zu einer Infektion führt.»
Der zweite Verdachtsfall stammt aus Guinea. Der Jugendliche ist bereits am 17. September in der Asyl-Empfangsstelle Vallorbe (VD) angekommen. Der Mann gibt an, seine Eltern seien an der Seuche gestorben. Da bei ihm Fieber aufgetreten ist, verbringt er seine Quarantäne hospitalisiert am Unispital Lausanne.
Im Bundesamt für Gesundheit versucht man derweil, den Ball tief zu halten. BAG-Sprecher Martin Reichlin gibt im SRF-Interview Entwarnung.
SRF: Wie sind die Behörden mit dem Ebola-Verdachtsfall umgegangen?
Martin Reichlin: Das Sicherspersonal hatte die beiden Männer vorschriftsgemäss gefragt, woher die beiden kommen. Sie haben gesagt, dass sie aus Guinea nach Europa gereist sind und dass ihre Abreise weniger als 21 Tage zurückliegt. Dementsprechend wurde das Bundesamt für Gesundheit informiert, das die Einweisung der beiden Männer ins örtliche Krankenhaus veranlasst hat.
Bestand bei diesen Männern ein besonders schwerer Verdacht, dass sie mit Ebola infiziert sein könnten?
Es gab keine konkreten Krankheitssymptome, die sich gezeigt hätten. Der Verdacht ergab sich aus der Tatsache, dass die beiden Männer aus einem Land stammen, das von Ebola heimgesucht wird. Zudem liegt ihre Abreise aus dem Land weniger als 21 Tage zurück. In so einem Fall sieht das Sicherheitsprotokoll des Bundesamts für Gesundheit BAG vor, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Und diese Männer hatten angegeben, Kontakt zu an Ebola verstorbenen Personen in Guinea gehabt zu haben.
Nach Auskunft des einen Mannes sind seine Eltern an Ebola verstorben. Das ist ein zusätzlicher Faktor im Risikoprofil.
Was hat das BAG dann angeordnet?
Die Vorsichtsmassnahmen für solche Fälle sehen vor, dass kein Körperkontakt mit Asylsuchenden stattfindet. Dann müssen sie so rasch wie möglich in eine medizinische Einrichtung gebracht und untersucht werden. Das war auch in diesem Fall so. Anschliessend wurde eine der beiden Personen in Quarantäne genommen, die andere Person durfte das Krankenhaus verlassen.
Verschiedene Personen befanden sich in der Nähe der beiden Asylsuchenden. Besteht für sie eine Gefahr?
Für Drittpersonen bestand in diesem Fall keine Gefahr. Ebola ist erst nach Auftreten der Symptome ansteckend. Bei der betroffenen Person traten die Symptome erst auf, als diese schon in Quarantäne war.
Das Gespräch führte Dominik Meier.