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Schweiz Enger Spielraum für Whistleblower in der Schweiz

Edward Snowden ist ein Whistleblower. Der frühere Mitarbeiter der NSA ging mit heiklen Informationen an die Öffentlichkeit. Auch in der Schweiz gibt es Fälle von Menschen, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz öffentlich machten. Wann dürfen Whistleblower an die Öffentlichkeit?

Jemand steht in einem Büro, unscharfes Bild
Legende: Wie kann man Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz rechtmässig melden? Keystone

Wie umgehen mit Whistleblowern? Heute ist das kaum geregelt. Die Regeln, die der Bundesrat jetzt vorschlägt, machen es schwierig für Whistleblower.

Angestellte dürfen nur in den allerseltensten Fällen brisante Enthüllungen aus ihren Firmen – Fälle von Korruption zum Beispiel – legal an die Öffentlichkeit bringen. Bassem Zein vom Bundesamt für Justiz umschreibt den Vorschlag des Bundesrats klipp und klar: «Man kann sagen, er ist restriktiv.»

Firmenfreundliche Regeln

Restriktiv bis streng sind die Regeln: Zuerst muss ein Angestellter einen Missstand dem Arbeitgeber selbst melden. Nur, wenn die Firma nichts unternimmt, darf der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin zur Polizei gehen. Der letzte Schritt, der Gang an die Öffentlichkeit, ist nur dann erlaubt, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Mitarbeiter nicht rechtgemäss über den weiteren Verlauf des Falls informiert. Es sind strenge, firmenfreundliche Regeln.

Der Bundesrat reagiert damit auf Kritik aus der Wirtschaft und von bürgerlichen Politikern. Ursprünglich hatte der Bundesrat den Arbeitnehmern mehr Rechte geben wollen: Sie hätten an die Öffentlichkeit gehen dürfen, wenn die Polizei ungenügend reagiert hätte auf eine Meldung.

Audio
Restriktive Regeln für Whistleblower
aus Rendez-vous vom 20.11.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 45 Sekunden.

Wäre ihnen dann gekündigt worden, hätten sie ein Recht gehabt auf eine Entschädigung. Davon sei der Bundesrat abgekommen, sagt Bassem Zein vom Bundesamt für Justiz. Ein Angestellter dürfe nicht einfach so entscheiden, ob die Reaktion der Polizei oder der Staatsanwaltschaft genüge: «Es ist nicht die Aufgabe der Arbeitnehmer, die Arbeit der Behörden zu beurteilen oder zu korrigieren.» Es gehe schliesslich um viel – es könne den Firmen stark schaden, wenn Mitarbeiter mit vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit gingen.

Kurswechsel enttäuscht

Daniel Jositsch ist enttäuscht vom Bundesrat und seinem Kurswechsel. Der SP-Nationalrat kämpft seit längerem für die Rechte von Whistleblowern. «Der Whistleblower muss die Möglichkeit haben, an die Öffentlichkeit zu gehen. Wir haben ja verschiedene Fälle gesehen, wo ein Whistleblower den Mut hatte, an die Öffentlichkeit zu gehen, weil die Behörden nicht reagiert hatten.»

Man müsse sich fragen, wie ernst es dem Bundesrat sei im Kampf gegen Bestechung in der Wirtschaftswelt, so Jositsch. «Das ist sehr unglaubwürdig. Bei der Korruption rechnet man mit einer extrem hohen Dunkelziffer. Um etwas aufzudecken, braucht man Whistleblowing. Zum Whistleblowing will man aber offenbar nicht Ja sagen. Und deshalb sind das alles Lippenbekenntnisse.» Scharfe Kritik von SP-Nationalrat Jositsch.

Ob es beim strengen Umgang mit Whistleblowern bleibt, entscheiden Jositsch und seine Kollegen im National- und Ständerat. Sie sind jetzt am Zug.

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