Anfang Juni war bekannt geworden, dass ein Kombipräparat gegen Keuchhusten vorübergehend nicht mehr lieferbar war. Das Präparat wurde auch zur Impfung gegen Kinderlähmung sowie vier weitere Krankheiten eingesetzt worden.
Die Situation habe sich nun etwas entspannt, erklärte Mark Witschi. Er ist Leiter der Sektion Impfempfehlungen und Bekämpfungsmassnahmen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Menge für zwei Monate
Auf der Liste der Versorgungsengpässe des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) wurde die voraussichtliche Lieferdauer der Sechsfachkombination zwar von Mitte Juli auf frühestens Ende Juli verschoben. Mit bedeutenden weiteren Verzögerungen rechnet das BAG allerdings nicht.
Und vom Fünffach-Kombipräparat wurde laut Witschi inzwischen wieder eine Menge geliefert, die etwa für zwei Monate reicht. Ein Problem bestehe vor allem dann, wenn keines der beiden Präparate lieferbar sei, sagt Witschi. Dies hauptsächlich wegen der Keuchhustenimpfung. Denn in der Schweiz gibt es keine Ersatzimpfstoffe gegen Keuchhusten.
Komplexe Produktion
In der Schweiz soll künftigen Engpässen unter anderem mit einem Pflichtlager für Impfstoffe vorgebeugt werden. Die entsprechende Verordnung tritt im Oktober in Kraft. Das BAG und das BWL rechnen allerdings damit, dass der Aufbau dieser Lager etwa zwei Jahre dauern wird – gerade weil die Versorgungslage momentan angespannt ist.
Bis dahin kann es noch vorkommen, dass Impfstoffe vorübergehend nicht verfügbar sind, wie Ueli Haudenschild sagt. Er ist Leiter der Geschäftsstelle Heilmittel beim BWL.
Import von nicht zugelassenen Impfstoffen
Laut Witschi erarbeiten das BAG, das BWL, die Heilmittel-Zulassungsstelle Swissmedic sowie die Armeeapotheke derzeit gemeinsam die Grundlagen dafür, dass Impfstoffe importiert werden können, die im Ausland zugelassen sind, aber nicht in der Schweiz. Die neuen Grundlagen sollen dann auch bei anderen Medikamenten angewendet werden können.
Geklärt werden müssen noch die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung. Heute können solche Produkte von Ärzten eingeführt werden – aber auf eigene Verantwortung.
In der Schweiz stellt sich das Problem, dass es für Hersteller nicht immer attraktiv ist, einen Antrag zur Zulassung zu stellen. Denn der Markt ist klein, Aufwand und Kosten für den Antrag hingegen hoch.
Deshalb prüft das BAG unter anderem auch, ob es die Impfempfehlungen anpassen soll, wie Witschi sagt. Denn diese beeinflussen auch, ob sich ein Antrag aus Sicht des Herstellers lohnt. Empfehlungen etwa für Fünffachimpfungen könnten beispielsweise Hersteller von Vierfachimpfungen von einem Antrag zur Zulassung abhalten.