Die Polizei ist in der Nacht auf Mittwoch vom Entführer zur Leiche der 19jährigen Frau geführt worden. Die Umstände ihres Todes sind noch unklar, wie ein Sprecher der Waadtländer Kantonspolizei in Lausanne sagte.
Das Opfer ist zwar noch nicht offiziell identifiziert, nach Polizeiangaben handelt es sich aber praktisch sicher um die gesuchte Frau. Die Polizei fand die Leiche gegen 3 Uhr in der Nähe von Châtonnaye (FR).
Noch sei unklar, wie und an welchem Ort die Frau getötet wurde, hiess es bei der Waadtländer Polizei. Die Familie des Opfers sei am Mittwochmorgen informiert worden. Die Identifikation der Leiche ist nach wie vor im Gang.
Verfolgungsjagd mit Armee-Hilfe
Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Autopsie an. Gemäss dem Polizeisprecher wurde der Entführer am Dienstagnachmittag von einem Helikopter der Armee ausfindig gemacht. Danach nahmen mehrere Patrouillen der Kantonspolizei Freiburg die Verfolgung auf.
Der Flüchtende habe danach ein von der Polizei aufgestelltes Nagelbrett durchfahren, worauf sein Auto auf dem Dach landete. Der Entführer konnte nach dem Unfall von der Polizei vernommen werden und gab dabei zu, die 19jährige am Montag in Payerne (VD) gewaltsam entführt zu haben.
Kein unbeschriebenes Blatt
Der vorbestrafte Entführer befreite sich von der elektronischen Fessel, die er im Hausarrest tragen musste. Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin entführt, vergewaltigt und getötet. Ein Gericht verurteilte ihn zu 20 Jahren Haft. Einer längeren Strafe entging er nur, weil er noch jung war.
Die Fessel zeigt lediglich, ob er sich innerhalb eines bestimmten Gebiets aufhält, sagte der Waadtländer Kantonspolizeikommandant in Lausanne. Die Fessel gibt ein Signal, sobald das festgelegte Gebiet verlassen wird.
Als der Mann Marie entführte, wurde der Alarm noch nicht ausgelöst. Der Grund: Man nahm an, dass er sich auf dem Rückweg von der Arbeit befand, wie die Polizei weiter mitteilte. Der 36jährige Schweizer habe sich kurz nach der Entführung von der elektronischen Fessel getrennt.
Verfahren gegen Täter bereits hängig
Das System habe kein Modul für die Satellitennavigation. Damit hätte der Entführer jederzeit geortet werden können. Diese Entwicklung müsse mittelfristig vorgenommen werden, sagte Antenen.
Im Juli 2011 lehnten die Waadtländer Behörden eine bedingte Entlassung des Mannes ab. Wenig später entschieden sie aber, dass er den Rest seiner Strafe im Hausarrest absitzen kann. Zwar gab es dagegen Einspruch. Weil der Mann rekurrierte, wurde ein Entscheid aufgeschoben. Dieser steht bis heute aus.