Die Initiative werde am 15. Februar bei der Bundeskanzlei eingereicht, sagte EVP-Generalsekretär Joel Blunier. Er bestätigte Berichte der Zeitungen «SonntagsBlick» und «Sonntag».
Derzeit laufe noch der Beglaubigungsprozess für die Unterschriften. «Es besteht aber kein Zweifel, dass die Initiative zustande kommt», sagt EVP-Präsident Heiner Studer gegenüber «Der Sonntag». Unterstützt wird seine EVP von der SP, den Grünen und den Gewerkschaften.
Rückwirkende Anwendung
Besteuert werden sollen Nachlässe von über zwei Millionen Franken. Der Steuersatz würde 20 Prozent betragen. Zwei Drittel der Erträge sollen der AHV zugutekommen. Kleinere und mittlere Vermögen sind von der Initiative ausgeschlossen.
Auch KMU und Bauernbetriebe sollen vollkommen von der Steuer befreit werden, dies gilt auch für Nachlässe und Schenkungen an juristische Personen.
Nicht besteuert würden auch Teile des Nachlasses und Schenkungen an Ehegatten oder registrierte Partner des Erblassers.
Besonders umstritten ist jedoch die rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2012. Bereits die Initiative-Lancierung hatte dazu geführt, dass vor Ende 2011 Tausende aus Angst vor der Steuer ihr Vermögen an ihre Nachkommen überschrieben.