Jones machte deutlich, dass für die EU der bilaterale Weg «an seine Grenzen» gestossen ist. Dies hatten zuvor auch der EU-Ministerrat und EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso mitgeteilt.
Wolle die Schweiz ihre Teilnahme am EU-Binnenmarkt ausbauen, dann reichten «nebeneinander stehende statische Abkommen» nicht mehr, sagte der EU-Botschafter anlässlich eines Mediengesprächs. «Das aktuelle System ist zu heterogen und kompliziert, und es gewährleistet keine Rechtssicherheit.»
Rahmenabkommen erwünscht
Jones begründete dies mit dem EU-Binnenmarkt, der «das Herzstück der europäischen Integration» ist. Dieser sei ein Rechtsraum, in dem für alle Marktteilnehmer die gleichen Regeln gelten würden, unabhängig von Nationalität oder Unternehmenssitz. Das habe grosse wirtschaftliche Vorteile, «weshalb der EU-Binnenmarkt auch für die Schweiz so attraktiv ist».
Der EU-Botschafter plädierte daher für ein Rahmenabkommen, «eine Art 'Hausordnung', welche die Teilnahme der Schweiz in den verschiedenen Bereichen des Binnenmarktes auf eine einheitliche institutionelle Basis stellt».
Konkret verlangt die EU von der Schweiz eine dynamische Rechtsentwicklung, eine homogene Interpretation der Abkommen, eine unabhängige Überwachung der Anwendung sowie einen Mechanismus zur Regelung von Differenzen.
Eigene Schweizer Behörde
Im Juni 2012 hatte der Bundesrat seine Vorschläge dazu vorgelegt. Er regte an, in der Schweiz eine unabhängige nationale Behörde zu schaffen, welche die Anwendung der Abkommen überwacht. Sollte sie eine Verletzung feststellen, könnte sie damit ans Bundesgericht gelangen.
Diesen Vorschlägen erteilte Jones eine Absage: «Keine Hausordnung sieht vor, dass bei Streitigkeiten zwischen den Hausbewohnern eine Partei alleine den Richter stellt.»
Daher müssen für die EU die neuen institutionellen Regelungen jene Rechtssicherheit und Unabhängigkeit aufweisen, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entspricht. Andere Lösungen seien denkbar, aber «der EWR ist die Benchmark».
Umstrittene Ventilklausel
Ein weiteres heikles Thema ist die vom Bundesrat im April 2012 angerufene Ventilklausel. Sie erlaubt es der Schweiz, die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend wieder zu begrenzen.
Auf die Klausel angesprochen, gab sich der Brite Jones «not amused» und beklagte die Diskriminierung von EU-Bürgern. Die EU hatte der Schweiz gegenüber deutlich gemacht, dass die Ventilklausel 2013 nicht reaktiviert werden soll.