Der Schritt der EU-Mitgliedstaaten, nun den Gemischten Ausschuss anzurufen, bedeutet dreierlei: Erstens ist er aufschlussreich. Denn eigentlich führen die Schweiz und die EU seit anderthalb Jahren Gespräche auf höchster Ebene – zwischen dem Präsidenten der EU-Kommission und dem Bundespräsidenten. Aber offensichtlich betrachtet die EU dies nicht mehr als richtigen Rahmen zur Klärung der verschiedenen Probleme.
Zweitens ist der Schritt konsequent: Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sagt, dass jede Seite bei Gesprächsbedarf den Gemischten Ausschuss anrufen kann. Die EU hat Gesprächsbedarf. Denn sie hat grundsätzliche juristische Bedenken beim «Inländervorrang light» und verlangt deshalb Antworten von der Schweiz.
Grosse Bedenken
Und weil sich die EU mit dem Gemischten Ausschuss im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens bewegt, schickt sie drittens auch ein klares Signal an die Schweiz: Dass sich nämlich auch die Schweiz bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative an dieses Abkommen halten soll.
Doch was das angeht, hat die EU grosse Bedenken. So sagt ein neues Dokument der EU, dass der Entscheid des Nationalrats das heutige Abkommen in verschiedenen Punkten verletze. Und sie weist auch eine Verschärfung des Inländervorrangs zurück. Die EU fordert, dass die Schweiz Schweizer und EU-Bürger gleich behandeln müsse – und zwar unabhängig davon, ob diese in der Schweiz leben oder in der EU.
Die Haltung der EU ist unmissverständlich. Der Ball liegt nun bei der Schweiz. Sie muss sich im Gemischten Ausschuss erklären. Hier sitzen neben Vertretern der EU-Kommission auch Vertreter der Mitgliedstaaten. Und diese könnten eine etwas mildere Haltung als die Kommission einnehmen, wie manche in der Schweiz hoffen.