Das willkürliches Urteil verletzte die Rechte der Verteidigung, heisst es im Communiqué der Anwälte von Sperisen. Eine Mehrheit der Zeugen, aufgrund deren Aussagen das Urteil gefällt worden sei, seien Kriminelle aus Guatemala.
Die Zeugen seien weder vom Gericht noch von der Verteidigung befragt worden, das sei ein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Verteidigung hatte vor dem Genfer Strafgericht beteuert, dass die Zeugen lügen würden.
«Egoistisches» Motiv
Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger Erwin Sperisen soll laut dem Urteil im September 2006 bei der Erstürmung des Gefängnisses Pavon einen Häftling eigenhändig ermordet haben und in sechs weiteren Fällen als Mittäter agiert haben.
Sein Motiv wurde von den Richtern als «egoistisch» und «aussergewöhnlich niederträchtig» beurteilt, genauso wie sein ganzes Handeln, wie das Urteil festhält. Die sieben Häftlinge seien Opfer aussergerichtlicher Hinrichtungen geworden, befand das Gericht. Es stützte sich dabei auf zahlreiche Zeugen, die es als glaubwürdig einstufte.