Im Zusammenhang mit dem Fall der schwer behinderten 22-Jährigen Céline hat der Pharmakonzern Bayer Schweiz gegen die Spitäler Schaffhausen eine Haftungsklage eingereicht. Zur Begründung wollten weder Bayer noch die Spitäler Stellung nehmen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
Eine Sprecherin der Spitäler bestätigte auf Anfrage das Vorliegen der Haftungsklage, über welche die «Schaffhauser Nachrichten» mit Berufung auf die «Handelszeitung» berichteten. Es handelt sich um eine sogenannte Staatshaftungsklage. Eingereicht wurde sie offenbar bereits im März 2011. Die Nachrichtensendung «10vor10» hat im Dezember 2011 darüber berichtet.
Céline im Kantonsspital Schaffhausen eingeliefert
Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem Fall der heute schwer behinderten Céline aus dem Kanton Schaffhausen. Sie hatte vor gut fünf Jahren die Antibabypille Yasmin von Bayer wenige Wochen eingenommen und eine Lungenembolie erlitten. Die damals 16-Jährige wurde notfallmässig ins Kantonsspital Schaffhausen gebracht. Sie musste reanimiert und in ein künstliches Koma versetzt werden.
Ihre Familie hatte von Bayer 5,3 Millionen Franken Schadenersatz und 400'000 Franken Genugtuung gefordert. Das Bezirksgericht Zürich wies die Klage im August ab. Stattdessen soll die Familie 120'000 Franken Prozessentschädigung an Bayer bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Familie hat es ans Obergericht weiter gezogen.