Eine Administrativuntersuchung des früheren Solothurner Oberstaatsanwalts hat ergeben, dass die Justizbehörden im Fall Marie keine strafbare Handlung begangen haben. Er legte in Lausanne seinen Untersuchungsbericht vor.
In der Waadt soll überprüft werden, ob rechtskräftig verurteilte Mörder nochmals in Hausarrest überführt werden dürfen. Andere Kantone haben dies bereits nach Bekanntwerden der Tat aus eigenem Antrieb untersucht.
Täter mit Fussfessel
Der Tod der 19-jährigen Marie sorgte landesweit für Entsetzen: Die junge Frau war von einem 36-jährigen Mann, zu dem sie eine Beziehung hatte, gewaltsam ins Auto gezerrt und entführt worden. Der Entführer wurde verhaftet.
In der darauf folgenden Nacht führte er die Polizei zur Leiche der Frau. Der Täter war im Jahre 2000 bereits wegen Entführung, Vergewaltigung und Mord verurteilt worden. Er befand sich seit letztem Sommer mit einer elektronischen Fussfessel im Hausarrest.
«Es ist sehr unfair den Strafvollzug in Frage zu stellen. Die Waadtländer Behörden haben alles richtig gemacht», sagte Strafrechtsexperte Martin Killias nach dem Bekanntwerden des Falls. Für ihn war klar: «Die Justiz hat versagt.»