Vor drei Monaten wurde SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli als Konservator des medizinhistorischen Instituts entlassen. Nun wurden neue Vorwürfe laut.
Christoph Mörgeli und auch der frühere Direktor des medizinhistorischen Instituts Beat Rüttimann hätten rund ein Dutzend Doktorarbeiten akzeptiert, die praktisch nur aus abgeschriebenen Texten bestünden. Dies berichtete am Mittwoch die «Rundschau».
Mörgeli konterte die Vorwürfe in der Sendung: Die Dissertationen seien ein wissenschaftlicher Umgang mit den reichen Beständen von Handschriften des Medizinhistorischen Institutes. «Es ist wichtig, dass sie der Nachwelt übergeben werden können.»
Standards müssen eingehalten werden
Doch es stellt sich die Frage: Was braucht es für den Doktortitel? Reicht die Übersetzung und Kommentierung eines alten Textes, damit sich jemand Doktor nennen darf.
Nach dem Standard der Medizinischen Fakultät der Uni Bern würde das nicht reichen, sagt dazu Hubert Steinke, Professor für Medizingeschichte. Es gebe ein Promotionsreglement. Dieses verlange dass es eine Form von kritischer wissenschaftlicher Analyse in einer Arbeit brauche, damit sie als Dissertation anerkannt werde. So ein Reglement gibt es auch in Zürich: die «Promotionsordnung zur Doktorin oder zum Doktor der Medizin an der Medizinischen Fakultät Zürich». Allerdings wird die Anforderung da etwas weniger konkret beschrieben als in Bern.
Die Dissertation ist eine Abhandlung, aus der die Befähigung erkennbar wird, ein wissenschaftliches Problem zu erfassen, selbstständig zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des vorhandenen Schrifttums verständlich darzustellen.
Die Anforderungen und der zeitliche Aufwand für eine Dissertation der Medizin seien zwar geringer als etwa bei Historikern, sagt der Berner Professor Steinke. «Aber das schliesst nicht aus, dass die grundlegenden wissenschaftlichen Standards eingehalten werden müssen.»
Das Übersetzen von komplizierten Texten gehöre zum Handwerk. «Das ist eine Grundvoraussetzung.» Steinke betont, dass er die fraglichen Dissertationen nicht gesehen habe. «Sollte dort eine solche fundierte Analyse fehlen, wäre das für mich eine gewisse Überraschung.» Über das weitere Vorgehen – allenfalls auch die Aberkennung der Titel – müsse die medizinische Fakultät der Uni Zürich entscheiden.
Die Universitätsleitung in Zürich hat inzwischen der Medizinischen Fakultät den Auftrag erteilt, den Sachverhalt abzuklären und der Universitätsleitung Bericht zu erstatten. Bevor die Abklärung erfolgt sei, nehme die Universität Zürich nicht weiter Stellung, schreibt sie in einer Mitteilung.