In einer ersten Sendung warf die «Rundschau» Christoph Mörgeli vor, er habe unwissenschaftliche Doktorarbeiten durchgewinkt. Auf dem «heissen Stuhl» konnte sich der SVP-Politiker rechtfertigen. Der Moderator fragte ihn auch, ob er nun als Nationalrat zurücktrete.
Der Medizinhistoriker fühlte sich ungerecht behandelt und beanstandete die Sendung beim Ombudsmann.
Das Urteil von Ombudsmann Achille Casanova: Die Rücktrittsfrage sei «eine verfehlte Provokation» gewesen. Aber Mörgeli habe im Gespräch ausreichend Gelegenheit gehabt, die Vorwürfe zu widerlegen. Die fragwürdigen Dissertationen im Bericht seien «sachlich, wahrheitsgetreu und verständlich genug» dargestellt gewesen. Er unterstütze diese Beanstandung nicht.
Als «teilweise berechtigt» erachtet Casanova eine Beanstandung der «Rundschau» vom 3. April. Diese hatte das Thema, welche Fähigkeiten für einen Titel «Dr. med» nötig sind. Das Publikum habe sich über diese Frage «ungenügend eine eigene Meinung bilden» können, so Casanova.
Eine weitere Beanstandung betraf eine «10vor10»-Sendung. Mörgeli will die Fälle an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen weiterziehen.