Die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Statisitk belegen: Mehr als 80 Prozent der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz leben von der Sozialhilfe. Im Durchschnitt erhält jede Person rund 1100 Franken pro Monat. Nun werden zunehmend Stimmen laut, wonach die Flüchtlinge Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollen.
Claudio Spadarotto, Leiter einer vom Bund in Auftrag gegebenen Studie zum Thema, weiss: Viele von ihnen sind sehr motiviert und würden lieber anpacken, statt herumzusitzen. Doch in den ersten drei Monaten gilt für Asylsuchende in der Schweiz ein absolutes Arbeitsverbot – und auch danach ist es für die Betroffenen schwierig, einen Job zu finden.
Grosse administrative Hürden
Roland Rupp vom Schweizerischen KMU-Verband bestätigt, dass es für die Unternehmen gewisse Hürden gibt, Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene einzustellen. So seien etwa die kulturellen Unterschiede nicht zu unterschätzen: «Die Asylsuchenden können nicht einfach so von einem Tag auf den anderen bei uns integriert werden. Teilweise fehlt auch die entsprechende Ausbildung», so Rupp.
Auch die administrativen Hürden sind gross. So muss jeder Arbeitgeber eine Arbeitsbewilligung des Kantons einholen, verbunden mit Gebühren und Wartezeiten. Besonders schwer bei der Jobsuche haben es die vorläufig Aufgenommenen. Für sie muss zusätzlich eine Sonderabgabe von 10 Prozent des Lohns entrichtet werden. Es gibt aber noch eine weitere Schwierigkeit, wie Spadarotto erklärt: Der Begriff «vorläufig» sei eine Fehlinformation. «Die Arbeitgeber vermuten, dass ein vorläufig Aufgenommener womöglich über Nacht vom Arbeitsplatz verschwindet.»
Um die Situation zu entschärfen, will der Bundesrat im neuen Ausländergesetz die administrativen Hürden abbauen. Der Vorschlag ans Parlament ist derzeit in Arbeit.