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Schweiz FMH: Risiken der Pille sind relativ

Der Arzt muss gemeinsam mit der Patientin die individuellen Risikofaktoren eines Medikaments abklären und eine vernünftige Lösung finden. Dies hält der Ärzteverband FMH zum Bundesgerichtsurteil im Fall der Antibaby-Pille «Yasmin» von Bayer fest. Die gängige ärztliche Praxis werde damit bestätigt.

Antibaby-Pille «Yasmin»
Legende: Bayer muss eine Frau nicht entschädigen, die nach Einnahme der Pille «Yasmin» invalid geworden ist. Keystone

Die Verbindung der Schweizer Ärzte FMH sieht keinen Anlass, nach dem Bundesgerichtsurteil zum Verhütungsmittel «Yasmin» von Bayer die Praxis zu ändern.

Gert Printzen vom FMH-Zentralvorstand betont in einer Stellungnahme die wichtigsten Schritte bei der Verschreibung eines rezeptpflichtigen Medikaments wie der Antibaby-Pille.

Allem voran müssten die Risikofaktoren der Patientin wie Übergewicht, Rauchen, sportliche Aktivitäten und Ernährung abgeklärt werden, sagt Printzen. Danach sei allenfalls eine Verträglichkeitsüberprüfung nötig mit dem Ziel, eine Pille zweiter, dritter oder vierter Generation auszuwählen.

Und die absoluten Risiken?

«Den Beipackzettel mit der Patientin zu besprechen, würde mehr zur Verwirrung beitragen als zu einer vernünftigen Risikoabwägung», sagt Printzen weiter. Denn die darin genannten absoluten Risiken seien letztlich relativ. Es komme also auf jeden einzelnen Fall an. Hierbei müsse aber das ganze Konglomerat der Therapie und Lebenssituation einer Patientin miteinbezogen werden.

Verantwortung beim verschreibenden Arzt

Das Bundesgerichtsurteil wie auch das vorangehende Obergericht bestätigen laut Printzen die gängige Praxis: «Rezeptpflichtige Medikamente werden primär von Ärzten verschrieben. Vor und Nachteile werden von Fachpersonen abgewogen und mit den Patientinnen besprochen. Letztlich trägt der Arzt die Verantwortung dafür.»

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