Kantone und Gemeinden sind in der Pflicht, die ambulante Pflege sicherzustellen. Sie vergeben dazu so genannte «Leistungsaufträge für die Versorgungspflicht» an die Pflegeorganisation ihrer Wahl. In der Regel gehen die Aufträge direkt an die öffentliche Spitex. Das heisst ohne, dass sie vorher öffentlich ausgeschrieben werden. Private Anbieter haben das Nachsehen.
Private wehren sich
Die Privaten seien vom Wettbewerb völlig ausgeschlossen, sagt Marcel Durst vom Verband Spitex Privée Suisse gegenüber «10vor10». Er fordert, dass sich das ändert: «Wir sind der Meinung, dass die Leistungsaufträge ausgeschrieben werden müssten, damit jeder Anbieter eine Chance bekommt». Eine Studie der Universität Basel im Auftrag der Privaten Spitex-Organisationen zeigt, dass die öffentliche Spitex durch die freihändige Vergabepraxis um rund 715 Millionen Franken mehr subventioniert würde, als die privaten Anbieter.
Bernhard Rütsche, Rechts-Professor an der Universität Luzern meint auf Anfrage von «10vor10», die Aufträge müssten eigentlich öffentlich ausgeschrieben werden. Der Staat müsse sich wettbewerbsneutral verhalten: «Die Bundesverfassung verlangt, dass in staatlichen Verfahren vorgängig alle Betroffenen angehört werden also auch die privaten Spitex-Organisationen». Aus diesen Verfassungsgarantien leitet er eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung ab.
Fast niemand schreibt aus
Eine «10vor10»-Umfrage unter sämtlichen Deutschschweizer Kantonen zeigt, dass sich kaum einer daran hält. Lediglich in Solothurn und Schaffhausen haben einzelne Gemeinden schon ausgeschrieben.
Bern und Basel-Stadt prüfen eine Ausschreibung. In der grossen Mehrheit der Kantone werden die Aufträge aber unter der Hand vergeben.
Die öffentliche Spitex, die eigentliche Nutzniesserin der heutigen Praxis, reagiert auf die Forderung nach einer Ausschreibe-Pflicht gelassen. Zentralsekretärin Marianne Pfister sagt: «Wir sind überzeugt, dass wir weiterhin erfolgreich im Wettbewerb bestehen können». Zum aktuellen Zeitpunkt könnten die privaten die Versorgungspflicht gar nicht gewährleisten. Sie hätten nicht genügend ausgebildetes Personal vor Ort.
Auftragsvergabe nicht sehr einfach
Für eine Ausschreibung von spitalexternen Leistungsaufträgen sind drei Elemente entscheidend, erklärte Jörg Kündig, Vorstand im Schweizerischen Gemeindeverband, im Studiogespräch von «10vor10». Erstens müsse der Zeitpunkt passen, zweitens die Art und Weise geklärt werden und drittens müsse auch den Besonderheiten der bestehenden Strukturen Rechnung getragen werden.
«Bei der Spitex sind die Strukturen etwas Besonderes, weil es ein komplexes Gebilde darstellt. Das geht vom kleinsten Einsatz der geleistet werden muss bis hin etwa zur Nachbehandlung von Operationen.»
Das ganze System der Spitex basiere zudem auf historisch gewachsenen Strukturen. Auch nur schon die schiere Grösse bei der Abdeckung der Grundversorgung in einer Region mit mehreren zehntausend Einwohnern – «das ist dann doch ein ‹Hosenlupf›, bei dem ich nicht sicher bin, ob das private Organisationen auch könnten.»