Das neue Erbschaftssteuerabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist nach Nachverhandlungen auf gutem Weg. Der Bundesrat gab grünes Licht für den umstrittenen Vertrag. Frankreich machte Konzessionen zu einer früheren Fassung.
Als die bereits paraphierte Revision des Abkommens aus dem Jahr 1953 vor einem Jahr in eine Anhörung ging, setzte es vorab in der Westschweiz heftige Kritik ab.
Nun habe Frankreich Hand zu «Nachbesserungen» geboten, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement mit. So kann Frankreich nur dann eine Erbschaftssteuer mit Bezug zur Schweiz erheben, wenn der Erbe acht von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers in Frankreich wohnhaft war.
Die neuen Regelungen sollen erst gelten, wenn das Schweizer Parlament das Abkommen genehmigt hat. Frankreich wird es künftig möglich sein, Erbschaften von Franzosen zu besteuern, auch wenn die verstorbene Person in der Schweiz gelebt hat und es sich beispielsweise um Immobilien in der Schweiz handelt.