Die Bundesanwaltschaft hat gegen ein Vorstandsmitglied des Islamischen Zentralrates der Schweiz (IZRS) ein Strafverfahren eröffnet.
Dem Mann wird vorgeworfen, seine Reise in umkämpfte Gebiete in Syrien in einem Video propagandistisch dargestellt zu haben. Er habe sich nicht explizit von Al-Kaida-Aktivitäten in Syrien distanziert, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Beschuldigter ist Deutscher
«Insbesondere wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ein prominentes Führungsmitglied der der dschihadistischen Dachorganisation Dschaisch al-Fatah interviewt zu haben», sagte André Marty, der Sprecher der Bundesanwaltschaft. Zu dieser «Armee der Eroberung» soll auch der syrische Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front gehören.
Beim Beschuldigten handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, wie die Bundesanwaltschaft weiter schreibt. Das Strafverfahren gegen ihn läuft wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen. Auch gegen Unbekannt wurde ein Verfahren eröffnet.
Das Strafverfahren gegen das IZRS-Vorstandsmitglied wurde bereits vor zehn Tagen eingeleitet. Es dokumentiere «die konsequente Strafverfolgung» aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen.
46 Strafverfahren hängig
Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft 46 Strafverfahren hängig im Bereich des dschihadistisch motivierten Terrorismus. Es handle sich dabei primär um den Verdacht der propagandistischen Unterstützung terroristischer Organisationen.
Die Zahl der Strafverfahren, aber auch die Hinweise aus der Bevölkerung hätten in den vergangenen Wochen markant zugenommen, so Sprecher André Marty. Die Öffentlichkeit sei offensichtlich sensibilisiert. «Wer meint, er könne in der Schweiz beispielsweise Videos zu propagandistischen Zwecken ins Netz stellen, der darf davon ausgehen, dass ihn die Behörden konsequent verfolgen.» Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen für solche Straftaten vor.